Alles zum Thema: redtube.com

Nach redtube-Abmahnungen: Thomas Urmann kein Rechtsanwalt mehr

/ 23.12.2014 / / 202

Zahlreiche Rechtsanwälte berichten aktuell darüber, dass Thomas Urmann wohl kein Rechtsanwalt mehr ist und die Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft wohl gelöscht wurde. Der Jurist hatte traurige Berühmtheit rund um die Abmahnungen für angebliches Filesharing auf der Porno-Plattform redtube.com erlangt, weil er die letztendlich unhaltbaren Abmahnungen an zigtausende von Internetusern verschickt katte. Diese hatten keinen Bestand, weil Filme auf redtube.com nicht heruntergeladen, sondern nur gestramt werden. Die Sache hatte insbesondere daher Aufsehen erregt, weil das zuständige Amtsgericht dem Auskunftersuchen der Abmahner nachgekommen war, obwohl dazu rein rechtlich keinerlei Basis gegeben war.

 

Urteil zum Thema Porno-Streaming und Abmahnungen für “The Archive” durch Urmann & Collegen

/ 17.08.2014 / / 229

Das AG Hannover hat in einem ersten Urteil dieser Art festgestellt, dass das Ansehen gestreamter Filme keine Verletzung des Urheberschutzes bedeutet und nicht gleich behandelt werden kann wie ein Download eines geschützten Werkes. Das Urteil war in Folge der zahllosen Abmahnungen an User des Porno-Streaming-Dienstes redtube.com quasi zwangsläufig gesprochen worden, nachdem sich bereits das Bundesjustizministerium gegen eine Gleichstellung von Streaming und Download ausgesprochen hatte. Internet-Surfer sollten Streaming-Angbote aber genau unter die Lupe nehmen und sich überzeugen, dass keinerlei Download stattfindet. Im Zweifelsfall sollten solche Angebote gemieden werden. weiterlesen

U + C-Abmahnungen: So kam es zu den Beschlüssen des LG Köln

/ 19.01.2014 / / 186

Abgefahren: Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke hier mitteilt, wurden die zahlreichen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die The Archive AG abgelieferten Auskunftsersuchen von den Richtern des Kölner Landgerichtes mehr oder weniger durchgewunken. Eigentlich sind für Urheberrecht aber nur zwei Kammern in Köln inhaltlich kompetent und zuständig. Genau diese beiden Kammern lehnten das Auskunftsersuchen des Rechtsanwaltes ab, zweifelten das Gutachten an und stellten große Lücken in der Vollständigkeit des Antrages fest. Diese beiden Kammern verweigerten die Anordnung an die Telekom, die Postadressen heraus zu geben.  Köln ist am Sitz der Telekom zuständiges Gericht, daher müssen Auskunftsersuchen auch an das dortige Gericht geschickt werden. Da die zuständigen Kammern aber damit hoffnungslöos überlastet sind, werden die Beschlüsse in großer Zahl von Richtern gefällt, die überhaupt nichts mit der Thematik zu tun haben.

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Streaming keine Urheberschutzverletzung – Was bedeutet das für U + C-Abgemahnte?

/ 21.12.2013 / / 101

Bis zu 20.000 User der Pornoplattform redtube.com sollen in den vergangenen Wochen Abmahnungen der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen erhalten haben. Die Adressen dafür bekamen U + C durch einen Erlasse des Kölner Amtsgerichtes, die den Provider Telekom zwang, den Listen mit IP-Nummern und Zeitstempeln die dazu passenden Postadressen zuzufügen und der Abmahnkanzlei zur Verfügung zu stellen.
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