Alles zum Thema: Michael Burat

BGH bestätigt Haftstrafe für Michael Burat

/ 24.05.2017 / / 1.292

Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung wegen versuchten Betruges durch Betreiben so genannter “Abo-Fallen” im Internet – Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Aufgrund überlanger Verfahrensdauer hat es angeordnet, dass vier Monate der verhängten Strafe als vollstreckt gelten. weiterlesen

BGH befasst sich mit webtains/verbraucherschutz.tv-Streit

/ 01.01.2014 / / 121

Ach übrigens: Auch wenn kaum noch jemand weiß, was die webtains GmbH ist und dass ein Herr Michael Burat einst dort Geschäftsführer war, möchte ich etwas Aktuelles einwerfen. Die Zeiten der Abofallen sind zwar längst vorbei, doch befasst sich mittlerweile der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit einem lausigen Streit eines bedeutungslosen Verbraucherschützers (ich) mit einer längst in Vergessenheit geraten Internetgröße (er). weiterlesen

Grundsätzliches Urteil zur Meinungsfreiheit, Kontoklatsche, Schmähkritik und Lawhunting

/ 20.06.2013 / / 150

Im Verfahren der Rodgauer Webtains GmbH gegen die Betreiber des Verbraucherschutzportals www.verbraucherschutz.tv hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichtes München zurückgewiesen und ein vorläufig vollstreckbares Urteil gesprochen. Demnach hat verbraucherschutz.tv durchaus zulässige Texte veröffentlicht und damit nicht den Strafbestand der rechtswidrigen Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb erfüllt. Der Routenplaner-Anbieter WEBtains GmbH hatte bereits im November 20111 durch ihren damaligen Geschäftsführer und heute kürzer tretenden Abofallenkönig Michael Burat durch das Landgericht München eine einstweilige Verfügung erlassen und dieses Vorgehen siegessicher mit markigen Sprüchen im Internet begleitet! Im Namen von verbraucherschutz.tv und dessen Herausgeber Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg wurde durch Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin Feststellungsklage eingereicht mit dem Erfolg, dass schon das Landgericht München nur eine entfernte Bezugnahme des Beklagten auf die Webtains vorzuwerfen sei. Daraus könne man weder einen direkten Bezug, noch eine bewusste Absicht zur Rufschädigung ableiten. Die Verfügungsrücknahme war zwangsläufige Folge des Urteils, wobei die Webtains GmbH – mittlerweile unter Ihrem Geschäftsführer Nicio Neugeboren – den eigentlichen Sachverhalt – die Unzulässigkeit eines Boykottaufrufes – als Berufung für die nächste Instanz trug. weiterlesen

Auch vor dem OLG kein Erfolg für die Webtains GmbH

/ 08.06.2013 / / 589

Michael Burat von der Webtains GmbH hatte im November 2011 eine Abmahnung an verbraucherschutz.tv gesendet, die wir so nicht akzeptierten und Rechtsmittel einlegten. Das OLG München stellte fest, dass die abgemahnten Aussagen zulässig gewesen sind, zuvor hatte schon das LG München festgestellt, dass die Webtains sich nicht angesprochen fühlen dürfte. Man sieht “Lawhunting” bringt nicht jedes Opfer zur Strecke. weiterlesen

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