Alles zum Thema: facebook

Schadenersatz nach Facebook-Datenleck

/ 09.02.2023 / / 23

Allein in Deutschland waren rund 6 Millionen Nutzer von einem Datenleck bei Facebook betroffen, das im Frühling 2021 bekannt wurde. Sensible personenbezogene Daten sind durch die Datenpanne bei Facebook im Internet gelandet. Inzwischen entscheiden immer mehr Gerichte, dass die betroffenen Facebook-Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, so auch das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 26. Januar 2023 (Az.: 24 O 52/22). weiterlesen

Nach Datenleck bei Facebook – 265 Millionen Euro Strafe für Mutterkonzern Meta

/ 30.11.2022 / / 14

Die Facebook-Mutter Meta ist wegen Verstößen gegen den Datenschutz in Irland zu einer Geldstrafe in Höhe von 265 Millionen Euro verurteilt worden. Die Strafe wurde verhängt, nachdem durch ein Datenleck bei Facebook die persönlichen Daten von mehr als 500 Millionen Nutzern im Internet gelandet waren und zum Teil in einem Hackerforum gehandelt wurden. Allein in Deutschland waren rund 6 Millionen Facebook-Nutzer betroffen. weiterlesen

Nach Datenleck bei Facebook – LG Zwickau spricht Schadenersatz zu

/ 30.11.2022 / / 30

Die Meldung schreckte Millionen Facebook-Nutzer im Frühling 2021 auf. Bei Facebook gab es ein riesiges Datenleck und persönliche Daten von Millionen Nutzern tauchten im Internet auf. Allein in Deutschland waren rund sechs Millionen Nutzer betroffen. Sie können sich nun Hoffnung auf Schadenersatz machen. Denn das Landgericht Zwickau hat als erstes Gericht mit Versäumnisurteil vom 14. September 2022 entschieden, dass Facebook einem User 1.000 Euro Schadenersatz zahlen muss (Az.: 7 O 334/22). weiterlesen

Pseudonyme bei facebook

/ 12.02.2022 / / 15

Nun ist es raus, und vielen wird das nicht gefallen und auch facebook gefällt es nicht wirklich: Nutzer müssen ihren Klarnamen zwar gegenüber facebook angeben. Anschließend können sie dann aber ein Pseudonym verwenden und sich in der Öffentlichkeit vernebeln – so urteilt aktuell der BGH. Wegen einer Gesetzesänderung gilt das nur für ältere Fälle. Trotzdem ist es es Wink zum Thema Zukunft der Pseudonyme: Ja, man darf, aber wenn es wirklich hart auf hart kommt, gibt es Wege, die Verbindung zum Klarnamen zu schlagen. Wie das in Zukunft aussieht, bleibt aber vom Urteil nicht berührt.
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Facebook: Erben haben keinen Anspruch auf Einsicht in Account des verstorbenen Kindes

/ 31.05.2017 / / 124

Haben Eltern einen Anspruch darauf, Einsicht in den Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes zu erhalten? Diese Frage beschäftigte in den vergangenen Monaten die Medien. Das Kammergericht Berlin hat nun am 31. Mai 2017 ein Urteil gesprochen. Demnach muss Facebook den Eltern keinen Zugang zu dem Konto ihrer Tochter gewähren (Az.: 21 U 9/16). weiterlesen

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