Nach Datenleck bei Facebook – 265 Millionen Euro Strafe für Mutterkonzern Meta

/ 30.11.2022 / / 22

Die Facebook-Mutter Meta ist wegen Verstößen gegen den Datenschutz in Irland zu einer Geldstrafe in Höhe von 265 Millionen Euro verurteilt worden. Die Strafe wurde verhängt, nachdem durch ein Datenleck bei Facebook die persönlichen Daten von mehr als 500 Millionen Nutzern im Internet gelandet waren und zum Teil in einem Hackerforum gehandelt wurden. Allein in Deutschland waren rund 6 Millionen Facebook-Nutzer betroffen.

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Der Meta-Konzern, zu dem neben Facebook auch Instagram und WhatsApp gehören, hat seinen Europasitz in Irland. Daher leitete die irische Datenschutzkommission (DPC) in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden  der anderen EU-Staaten die Untersuchungen wegen des Datenlecks bei Facebook, das im April 2021 bekannt wurde. Dabei sind persönliche Daten wie beispielsweise Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen von weltweit rund 530 Millionen Nutzern in die Hände unbefugter Dritter geraten.

Um an die Daten zu kommen, haben die Kriminellen das sog. Scraping genutzt. Dabei werden öffentlich aufrufbare Daten automatisiert gesammelt. Die Daten sind also nicht wirklich gehackt worden. „Dennoch handelt es sich dabei um eine für die Nutzer nicht hinnehmbare Sicherheitslücke. Facebook hat damit gegen das Datenschutzrecht verstoßen. In Deutschland haben inzwischen erste Gerichte betroffenen Facebook-Nutzern Schadenersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für den Meta-Konzern ist es nicht die erste Geldstrafe in Irland. Wegen Datenschutzverstößen bei den Konzerntöchtern Instagram, WhatsApp und Facebook summieren sich die Strafen in den vergangenen Monaten auf mehr als 900 Millionen Euro. Meta hat gegen Entscheidungen bei Instagram und WhatsApp Berufung eingelegt, so dass die Entscheidung nun von einem Gericht getroffen werden muss.

In Deutschland können Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) streng sanktioniert werden. Nach der DSGVO kann auch ein Anspruch auf immateriellen Schadenersatz bestehen. „Wegen des Datenlecks bei Facebook haben die Landgerichte Zwickau und Oldenburg Nutzern inzwischen auch immateriellen Schadenersatz in Höhe von 1.000 bzw. 3.000 Euro zugesprochen“, so Rechtsanwalt Seifert. Denkbar sind sogar Schadenersatzansprüche bis zu 5.000 Euro.

Facebook-Nutzern, die seit mindestens Anfang 2019 ein Facebook-Konto haben, bietet die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine kostenlose und unverbindliche Überprüfung an, ob sie von dem Datenleck betroffen sind und Anspruch auf Schadenersatz haben.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/

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