
Als ich vor rund 20 Jahren die ersten Artikel gegen die allgemein im Internet übliche Abzocke schrieb, gab es die sogenannte “Buttonlösung” noch nicht und das WWW war ein Paradies für Leute, die ohne jegliche Form eines sozialen Gewissens auf Kundenfang gingen. Für später Geborene: Früher konnte man irgendwo irgendwas lesen, eine Mail schreiben oder auf ein “Verstanden” klicken und schon hatte man ein 2-jähriges Abo am Hals. Ganz beliebt waren damals sogenannte Routenplaner. irgendwann kam dann mal der Gesetzgeber und forderte einen sogenannten “Bestell-Button”, also eine Schaltfläche, die klar und deutlich den Wunsch ausdrückte, dieses Produkt nicht nur bestellen, sondern auch bezahlen zu wollen. Dieser Klick musste dokumentiert werden können, z.B. per Bestätigungsmail an die hinterlegte Adresse. Eigentlich – sollte man meinen – sollte der Abzocke damit ein Ende gesetzt worden sein. Oder nicht? Leider nein, denn der “Button” ist ein Verbraucherrecht und ebenso wie das Widerrufsrecht für Unternehmen nicht nutzbar.
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