Alles zum Thema: Branchenbuchabzocke

Posch der Gewerbeauskunft-Zentrale auf der Spur

/ 11.10.2013 / / 1.293

Grad lief im Fernsehen die Vorschau auf die aktuelle Anwaltsdoku “Posch kämpft für Sie” – diesmal im Fokus des unerbittlichen Kämpfers für das Recht: das umstrittene Projekt “Gewerberbeauskunft Zentrale”. Der Dienst verschickt Faxe vornehmlich ein Firmen und Dienstleister mit der Bitte, Daten des Branchendienstes zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen per Fax durchzugeben. Allerdings: Wer auf das Anschreiben reagiert und den Vordruck an die Gewerbeauskunft Zentrale schickt, der steckt tief in einer Abofalle mit Kosten von über 1000 Euro.

Siehe auch http://www.abmahnhilfe24.de weiterlesen

branchenbuch-seiten.com & branchenbuchseiten.com

/ 11.09.2012 / / 194

Aktuell werden die Kunden meiner Agentur wieder mit Werbemails von branchenbuch-seiten.com eingedeckt. Hatten wir das nicht schon mal? Jo, hatten wir, aber diesmal schreibt sich das Angebot mit einem Bindestrich und im Impressum steht nicht ein Anbieter aus Belize sondern von den Sychellen. Ich verharre nicht lang im müßigen Wundern, was es deutsche Adressbuch-Experten in diese entlegensten Winkel der Welt vertreibt, sondern schaue mir die unaufgefordert zugemailte Mail einmal genauer an. weiterlesen

Ärger mit der Gewerbeauskunft-Zentrale ?

/ 11.10.2013 / / 3.096

Haben auch Sie Ärger mit der „Gewerbeauskunft-Zentrale“? Im nachfolgenden Beitrag nimmt Rechtsanwalt Lüdecke sich dieses leidigen Themas an und zeigt Auswege aus der Kostenfalle auf. Geschäftsmodelle, welche zum Großteil auf „Abzocke“ beruhen, sind nicht immer nur auf Verbraucher zugeschnitten. Auch Unternehmer bzw. Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen, wie Schulen oder Kitas und sogar kirchliche Einrichtungen sind Zielgruppen von Abofallen-Betreibern. Häufig handelt es sich dabei um „Abzocke“ im Zusammenhang mit Branchenbucheintragungen. weiterlesen

Deutsches Internetregister (DIR)

/ 11.10.2013 / / 147

Während in Österreich höchstinstanzliche Entscheidungen definieren, dass so genannte Online-Branchendienste deutlich als Werbemail für einen Neuantrag gekennzeichnet sein müssen, hat in Deutschland das LG Heilbronn bereits im Juni 2010 eine interessante Entscheidung zugunsten eines Beklagten getroffen, der als vermeintlicher Abonnent des DIR (Deutsches Internetregister) den Wert dieses Dienstes angezweifelt und dies zur Zahlungsverweigerung angeführt hatte: “Dafür kann man kein Geld verlangen!” – so die Heilbronner Richter, die die Klage des Deutschen Internetregisters (DIR) auf Vertragserfüllung abwiesen und dem Beklagten bescheinigten “arglistig getäuscht worden zu sein”. weiterlesen

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