Auch wenn andere Plätze für Behinderte frei sind, dürfen Falschparker, die verbotener Weise auf einem Behindertenparkplatz parken, abgeschleppt werden. Ein Anwalt konnte es nicht verstehen, dass sein Auto vor einem Gerichtsgebäude abgeschleppt wurde, nur weil er auf einem Behindertenparkplatz gestanden habe und argumentierte damit, dass der andere Parkplatz für behinderte Menschen ja noch frei gewesen ist. … weiterlesen
Alles zum Thema: Auto & Verkehr
Urlaubs-Führerschein wird in Deutschland nicht anerkannt
21. Juli 2012 / 26.07.2012 / / 227Ein Führerschein, der während eines Urlaubes im Ausland gemacht wird, ist in Deutschland ungültig, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Man müsste mindestens ein halbes Jahr in einem anderen EU-Land wohnen, damit die Behörden in Deutschland den Führerschein uneingeschränkt akzeptieren. … weiterlesen
Parkplatz-Suche ist keine Arbeitszeit
18. Juli 2012 / 25.07.2012 / / 50Im Extremfall müssen Arbeitnehmer, die die Parkplatzsuche für ihr Auto als Arbeitszeit zuschlagen, mit einer fristlosen Kündigung rechnen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. „Die Arbeitszeit beginnt an der Arbeitsstelle und nicht auf dem Parkplatz“, sagte der Sprecher des Bundesarbeitsgerichtes Christoph Schmitz-Scholemann in Erfurt. Das Gericht hatte im vergangenen Jahr eine entsprechende Entscheidung gefällt (Az. 2 AZR 381/10). … weiterlesen
Wer mit Punkten in Flensburg handelt, riskiert Gefängnisstrafe
31. Januar 2012 / 31.01.2012 / / 130Fauler Handel mit Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg ist strafbar. Empfindliche Geldstrafen oder sogar eine Gefängnisstrafe können die Folge sein. Davor warnt der ADAC. … weiterlesen
Rückrufaktion: VW holt 2.0 EOS, Golf & Passat Diesel in die Werkstatt
16. Januar 2012 / 17.01.2012 / / 1.101Im Rahmen einer groß angelegten Rückrufaktion setzt Volkswagen vorsichtshalber auf Sicherheit. Im Kraftstoffzuleitungssystem von neueren Dieselmotoren kann es zu Undichtigkeiten kommen. Daher werden alle Besitzer der betroffenen 2-Liter-Modelle (Passat, Golf, EOS) in den nächsten Tagen vom Kraftfahrtbundesamt angeschrieben und in die Werkstatt gebeten. Rückrufaktionen dieser Art kosten den Fahrzeughalter kein Geld – wichtig ist aber, dass der Fahrzeughalter die Pflicht zum Werkstattbesuch hat, denn die vermeintliche Schwachstelle muss ausgetauscht werden. … weiterlesen
Aktuelle Kommentare