Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Abgasskandal – Schadensersatz beim VW Eos

/ 28.11.2019 / / 76

Im Abgasskandal können nach wie vor Schadensersatzansprüche gegen VW durchgesetzt werden. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Aachen, das Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung für seinen Mandanten erstritten hat.

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LG Berlin: Widerruf Autokredit weiter möglich

/ 28.11.2019 / / 37

Der BGH hat mit seinen Urteilen vom 5.11.2019 nicht das Ende des Widerrufsjokers beim Widerruf von Autokrediten beschlossen, sondern nur in bestimmten Punkten eingeschränkt. „Der Widerruf der Autofinanzierung dürfte in vielen Fällen immer noch möglich sein“, sagt Rechtsanwältin Stefanie Fandel, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Hartung Rechtsanwälte.

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Abgasskandal OLG Karlsruhe: Schadensersatz, Zinsen und Kreditschutzbrief

/ 28.11.2019 / / 37

Landgerichte und auch Oberlandesgerichte sprechen geschädigten VW-Kunden im Abgasskandal regelmäßig den Anspruch auf Schadensersatz zu. Inzwischen rückt bei den Verfahren verstärkt die Frage des Zinsanspruchs der Verbraucher in den Mittelpunkt. Hier gibt es eine sehr erfreuliche Entscheidung des OLG Karlsruhe. Es entschied mit Urteil vom 19.11.2019, dass der Kläger Anspruch auf Deliktzinsen hat, d.h. er kann Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises verlangen (Az.: 17 U 146/19).

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Zur Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung beim Widerruf eines Darlehens

/ 28.11.2019 / / 27

Verbraucherdarlehen wie Immobilienfinanzierungen oder Autokredite lassen sich aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung durch die Bank häufig noch Jahre nach Abschluss widerrufen. Ähnliches gilt für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Allerdings will die Rechtsschutzversicherung häufig nicht mitspielen und verweist auf eine sog. Vorerstreckungsklausel. Die Klausel besagt, dass kein Rechtsschutz besteht, wenn eine vor dem Versicherungsbeginn vorgenommene Willenserklärung oder Rechtshandlung, den Verstoß ausgelöst hat.

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OLG Dresden 8 U 1770/18 – Sparkasse durfte Sparverträge nicht kündigen

/ 28.11.2019 / / 1.293

Viele Sparkassen wollen langlaufende Sparverträge loswerden und verschicken Kündigungen an ihre Kunden. Das OLG Dresden hat ihnen jetzt einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Mit Urteil vom 21. November 2019 entschied das OLG, dass die Stadtsparkasse Zwickau drei Prämiensparverträge nicht kündigen durfte (Az.: 8 U 1770/18). In dem Fall ging es um Sparverträge mit einer 99-jährigen Laufzeit.

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