goldcapital24.com Screenshot der Website - seit einigen Wochen ist das Portal offline

BaFin ermittelt gegen GoldCapital24.com – Website offline

/ 08.06.2024 / / 36

Zum Thema “Unerlaubte Geschäfte” warnt die deutsche Finanzaufsichtsbehörde “Bafin” aktuell vor dem Unternehmen “GoldCapital24” mit der Website goldcapital24.com (mittlerweile offline). Es handelt sich dabei um eine Goldhandelsplattform, deren Geschäfte nicht grundsätzlich von der Bafin beaufsichtigt werden. Szenekenner bemängeln schon lange die Einbindung in ein Netzwerk ebenfalls nicht unbedenklicher Websites und die fehlende BaFin-Überwachung. In letzter Zeit hatte sich das Portal intensiv dem Bitcoin-Trading gewidmet. Geschädigte Anleger berichten von hohen Verlusten. Eine Rekonstruktion verlorenen Kapitals dürfte aufgrund des komplexen Systems schwierig sein, dennoch sollte über Strategien nachgedacht werden.

Fabian Fritsch

Anwalt-Tipp:

Fabian Fritsch - Hafencity/Hamburg

Fabian Fritsch ist in der Hamburger Hafencity Ihr juristischer Ansprechpartner für alle Themen rund um nationale und internationale Zahlungsdienste - insbesondere zu Sperrung von Accounts z.B. von Amazon, Paypal oder ebay. Als auf Zahlungsdienste spezialisierter Anwalt regelt er auch Sperrungen von Bankkonten wegen des Verdachts der Geldwäsche. Sein Tipp: "Ausländische Anbieter reagieren nicht auf Beschwerdebriefe, ohne anwaltlichen Druck und eine Einstweilige Verfügung geschieht selten etwas. Auch in Sachen "Zulässigkeit von AGB" finden Mandanten in der Hamburger Hafencity einen kompetenten Ansprechpartner. Im Verbraucherrecht engagiert sich Fabian Fritsch im Rahmen der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen gegenüber abgezockten Verbrauchern.


Kanzlei Hafencity Fabian Fritsch
fritsch@kapitalschutz.de
0800 000 1963

Allgemeine Versicherung

Inhaltsangabe

In einer Pressemitteilung der Behörde (aus April 2024) ist diese zur Erkenntnis gekommen, dass die auf der Website goldcapital24.com beschriebenen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis angeboten werden.

Bestimmte und vor allem von Verbraucherrisiken begleitete Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Die Website des Unternehmens ist aktuell offline und seit einiger Zeit wird offen im Netz gewarnt.

goldcapital24.com hatte sich neben dem Goldhandel zuletzt vermehrt auf den Handel mit Kryptowährungen fokussiert und sich dabei offensichtlich übernommen. Kunden beschweren sich über ausbleibende Rückzahlungen.

Schadenersatz nach Verlusten aus Goldhandel

Grundsätzlich ist der Handel mit physischem Gold eine der sichersten Kapitalanlagen überhaupt. Ich kaufe einen Barren Gold, schiebe ihn unter das Bett und hoffe, dass der Goldpreis steigt. Steigt er, oder brauche ich Bargeld, dann verkaufe ich ihn. “Physisch” – was heißt das in diesem Zusammenhang? Von physischem Gold spricht man, wenn es wirklich “glänzt”, also mit zertifizierter Echtheit wirklich im Besitz des Eigentümers ist. Während der kleine Goldeinkäufer in der Einkaufsstraße mit sogenanntem “physischen Gold” handelt, geht es bei Handelsplattformen in aller Regel um nicht physisches Gold, also nicht vorhandenes Gold. Das ist so lange kein Problem, wie die Betreiber der Plattform Geschäfte nur zu Partnern vermitteln, die den Gegenwert des angelegten Geldes auch auszahlen können. Verdient die Plattform durch hohe Provisionen von windigen Goldvermittlern, die mit nicht real existierenden Gold handeln, dann wird aus dem Geschäft schnell zum einen ein “verbotenes Modell” und zum anderen ein Kapitaldienst, der beobachtet werden und sich Kontrollen stellen muss.

Eine Kontrolle könnte z.B. sicherstellen, dass ein Unternehmen die notwendigen Rücklagen hat, um verkauftes Gold zum Tageskurs auch wieder auslösen zu können. Oder ein Portal müsste ein Konzept zur Kontrolle der Zuverlässigkeit der angeschlossenen Handelspartner vorlegen können.

Wer verbirgt sich hinter goldcapital24.com?

Wenn es um Schadenersatz geht, dann geht es meist auch um feststellbare Identitäten. Da sieht es bei der Website goldcapital24.com nicht gut aus. Die Seite verfügte als dot-Com-Domain nicht über in Deutschland und der Europäischen Union zwingend vorgeschriebene Pflichtangaben wie ein Impressum oder Hinweise zum Datenschutz. Allerdings verkaufte sich das Portal auch eher als Lieferant für Online-Tools, um den persönlichen Goldhandel online verwalten und überwachen zu können. Im sogenannten Trading-Room konnte man Gold kaufen. Dies wurde allerdings nicht zugeschickt oder nachweislich an sicheren Orten verwahrt, sondern lediglich als Wert vorgehalten.

Rechtsanwalt Fritsch von der Hamburger Kanzlei Hafencity

Im Grunde geht es da um Spielgeld, nur dass man das einmal eingezahlte echte Geld nicht wieder herausbekommt. Solange man Spaß am Spiel hat, funktioniert das gut, wer nicht mehr mitspielen will, der guckt halt in die Röhre!

Die Domain goldcapital24.com wurde am 19. Dezember 2023 erstmals angemeldet und registriert. Dazu nutzten die Verantwortlichen die Dienste des Unternehmens Hosting Concepts, B.V., das anonymes Hosting ermöglicht. Ein Hinweis auf die Nationalität verbirgt sich höchstens hinter einer Mailadresse mit support@goldconcept24.de.

Der Finanzmarktexperte aus der Hamburger Kanzlei Hafencity empfiehlt auch, Angebote von Interessengemeinschaften genau zu prüfen und vor allem keine verbindlichen Aussagen zu Vertretungen im juristischen Verfahren zu geben. Fritsch:

In der Vergangenheit wurden Interessengemeinschaften immer wieder genutzt, um an die Adressen der Opfer zu kommen, bzw. sich das recht zu sichern, diese anschreiben zu dürfen. Ob sich daraus dann eine echte Hilfe entwickelt, muss zumindest mit einiger Skepsis abgewartet werden!

Warum ist GoldCapital24.com offline?

Die Tatsache, dass die Website offline ist, kann mehrere Gründe haben: Entweder die Verantwortlichen haben die Notbremse gezogen, oder die Behörden haben auf die Registrierungsbehörden Einfluss genommen, Da allerdings noch immer eine “Baustellenseite” des Hostings erscheint ist davon auszugehen, dass die Eigentümer oder der Hoster selbst aktiv wurden.

Linktipps:

BWF-Stiftung: Die Mutter der Goldanlage-Abzocke

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Die Mutter aller Goldhandelsabzocker war schon vor 2015 Vorbild für viele oft noch unseriösere Nachkommen. Die BWF-Stiftung hortete angeblich große Mengen Gold, führte Ermittler und Journalisten an der Nase herum durch ihre gut bewachten Tresore und präsentierte Gold, das zwar so glänzte, aber gar keins war – höchstens 4 Tonnen vergoldete Metallbarren. Nachdem die Sache aufflog, wanderten die Verantwortlichen ins Gefängnis. Ihr Betrug hatte sich bis dahin auf 57 Millionen Euro summiert. Ein perfide agierendes Netzwerk aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und betrügerischen Finanzdienstleistern hatte ganze Arbeit geleistet.

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Kategorien: Goldhandel / Verbraucherschutz Schlagwörter: /

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