Das Oberlandesgericht hat einem Goldhändler mit Urteil vom 18.12.2013 verboten, den Slogan „Degussa – Gold und Silber seit 1843“ werblich zu nutzen (Az. 29 U 1883/13). Der Anbieter von Edelmetallbarren und –münzen hatte die Marke Degusse vor einigen Jahren gekauft, hatte selbst aber keinerlei Bezug zu diesem Traditionsuntenehmen. … weiterlesen
Aktuelle Kommentare