Rechte nach Eigenbedarfskündigung

Was tun nach Eigenbedarfskündigung?

/ 04.02.2024 / / 21

Eine Eigenbedarfskündigung ist ein komplexes Thema, das in Zeiten von fehlenden Wohnungen und hohen Mieten intensiv diskutiert wird. Nach einer Eigenbedarfskündigung sollte zuerst die Kündigung auf Rechtmäßigkeit und formale Richtigkeit überprüft werden. Vermieter müssen konkret nachweisen, dass sie die Immobilie tatsächlich für sich selbst, ihre Familie oder bestimmte andere berechtigte Personen benötigen und sie müssen nach Beendigung des Mietverhältnisses durch eine Eigenbedarfskündigung die Immobilie auch wirklich in der angegebenen Form nutzen.

Marcel Seifert

Jetzt Kontakt zu Marcel Seifert aufnehmen

Marcel Seifert ist Partner bei Brüllmann Rechtsanwälte in Stuttgart und hier deutschlandweit engagiert im Abgasskandal, im Mietrecht und auch Ansprechpartner für Fragen des Arbeitsrechts und des Bank- und Kapitalmarktrechts.


Brüllmann Rechtsanwälte
m.seifert@bruellmann.de
0711 / 520 888 - 28

Grundsätzlich sollten Mieter, die sich mit einer Eigenbedarfskündigung nicht abfinden sollen, in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Fachanwalt für Mietrecht Strategien zur Abwehr der Kündigung entwickeln. Dabei gilt es, Fristen und Formvorschriften zu beachten. Finden Vermieter Fehler in der Eigenbedarfskündigung, so ist diese unwirksam. Ein typischer Fehler ist z.B. die Angabe nicht berechtigter Personen für die neue Wohnraumnutzung.

Alternativen zur Eigenbedarfskündigung

Langjährige Mieter sind im Rahmen üblicher Mietverträge nur sehr schwer kündbar. Lediglich konkrete Anlässe wie z.B. die Störung des sozialen Friedens, fortgesetzte Sachbeschädigungen oder ausbleibende Mietunzahlungen rechtfertigen u.U. eine außerordentliche Kündigung. Aber bis es in solchen Fällen wirklich zu einer erfolgreichen Räumungsklage kommt, geht unendlich viel Zeit ins Land.

Warum häufen sich erfolgreiche Eigenbedarfskündigungen?

In der aktuellen wirtschaftlichen Situation denken Vermieter intensiv über eine möglichst lukrative Nutzung des von ihnen vermieteten Wohnraums nach. Quasi unkündbare Mieter verringern die Verkaufschancen und drücken den Verkaufspreis. Da das deutsche Mietrecht aber so gut wie keine Möglichkeiten bietet, Mietern regulär zu kündigen, wird vermehrt auf das Rechtsmittel der Eigenbedarfskündigung zurückgegriffen – mit mehr oder weniger konkreten Absichten, den Wohnraum auch wirklich privat zu nutzen. Viele Vermieter hoffen, dass sie mit einer Eigenbedarfskündigung durchkommen, und da sie in der Regel die besseren Anwälte bezahlen können, gehen viele Klagen um den strittigen Eigenbedarf vermieterfreundlich aus.

Räumungsklage nach erfolgreicher Eigenbedarfskündigung

Ist eine Eigenbedarfskündigung rechtens, muss nach Ablauf der gesetzten Frist ausgezogen werden. Kommen Mieter dem nicht nach, droht eine Räumungsklage.

Eigentümer setzen Eigenbedarf nicht um

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Unter Umständen nutzen die Besitzer die Immobilie nicht wie in der Eigenbedarfskündigung beschrieben. In diesem Fall können Vermieter Schadensersatzansprüche stellen, die vor Gericht verhandelt werden.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Beratung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961