Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung – § 826 BGB

/ 02.01.2024 / / 11

§ 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) behandelt in Deutschland betrügerisches oder unmoralisches Verhalten, das zu Schäden oder Verlusten für andere führen kann.

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In der Regel bezieht sich § 826 BGB auf das Konzept der “culpa in contrahendo”, was auf rechtswidriges Verhalten während der vorvertraglichen Phase hinweist. Diese Vorschrift ermöglicht Schadensersatzansprüche, wenn eine Person vorsätzlich Schaden in Verhandlungen oder im Verlauf des Vertragsabschlusses zufügt.

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§ 826 kommt unter anderem bei Schadenersatzklagen im Dieselskandal zum Einsatz oder bei sonstigen unzulässigen Manipulationen von Fahrzeugherstellern

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Kategorien: Verbraucherschutz

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