Vorsicht ES Premium GmbH

/ 28.12.2023 / / 224

Mit der ES Premium GmbH aus der Schweiz taucht ein weiterer Player auf der Abofallen-Bühne auf und sendet Trickanrufe, hohe Rechnungen und unverschämtes Inkasso nach Deutschland.

Daniel Loschelder

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Rechtsanwalt Daniel Loschelder ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und IT-Recht bei Loschelder Leisenberg in München.

Die wettbewerbsrechtlich aufgestellte Kanzlei engagiert sich in der Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Gewerbetreibenden.


Loschelder Leisenberg
loschelder@ll-ip.com
089 38 666 070

Dabei hat es das Unternehmen nicht auf Verbraucher abgesehen, sondern nimmt Freiberufler, Selbstständige und sonstige Gewerbetreibende ins Visier. Die Opfer werden am Telefon in die Falle gelockt. Wer von der ES Premium GmbH angerufen wird oder sogar Rechnungen bekommt, sollte sich auf jeden Fall dagegen zur Wehr setzen. Wer die Rechnung zahlt, bekommt keine signifikante Gegenleistung, vergisst vielleicht zu kündigen und hat den unsinnigen Vertrag unter Umständen über Jahr am Hals.

Angebliche Google-Verträge

Geschäftsführer der ES Premium GmbH ist Damir Zsivkovics, der gebürtige Ungar führt laut Schweizer Unternehmensregister ein Unternehmen, das von Baudienstleistungen bis Marketing so wirklich alles anbietet, für was man eine Rechnung schreiben kann. Damir Z. ist in der Szene kein Unbekannter und tauchte bereits als Geschäftsführer der Impuls Solution GmbH auf. Die Masche dieses deutschen Unternehmens mit Sitz in Mainz ist es, ebenfalls durch Coldcalls Kündigungen von angeblichen Verträgen mit Google zu empfehlen. Wer nicht aufpasst, gibt seine Daten preis und findet sich in einem teuren Abo für einen sinnlosen Branchendienst wieder.

Nach gleichem System arbeitet auch die ES Premium GmbH. Die erfahrenen Callcenter-Agents setzen auf Trickanrufe. Die Angerufenen sind empfänglich für die Warnung vor Kostenfallen und nehmen die gebotene Hilfe gern an. Dass sie sich damit selbst in eine neue Zahlungsverpflichtung schrauben, ist den meisten nicht bewusst.

Konstruierte Vertragszusagen

Aus Bandmitschnitten des Anrufes wird die Zusage zu einem Branchenbucheintrag konstruiert.

Bei den verkauften Einträgen handelt es sich natürlich um eigene Angebote der ES Premium GmbH. Deren Internetportale werden in den höchsten Tönen gelobt, in Wahrheit ist es aber damit nicht weit her und es scheint ausgeschlossen, dass die übervorteilten Angerufenen jemals irgendeinen Vorteil aus der Listung im ES Branchenbuch ziehen können.

Rechtsanwalt Loschelder: „Das Vorhalten qualitativ hochwertiger Portale ist ja auch nicht Unternehmenszweck der ES Premium GmbH! Ziel ist es vielmehr, durch die beschriebenen Trickanrufe möglichst oft ein ‚Ja‘ auf’s Band gesprochen zu bekommen, um daraus vermeintlich verbindliche Bestellungen konstruieren zu können!“

Immer Premium-Plus

In der Rechnung geht es dann vollmundig um ein „Auffindbarkeitspaket“, einem Eintrag in einem Premium-Plus Eintragsservice und einem Premium Plus Ads Setup.

Mit so viel „Premium Plus“ soll versucht werden, erste Bedenken zu zerstreuen. Und das ist wohl bitter nötig, denn die unerwarteten Rechnungen sind hoch genug!

So gelingt die Forderungsabwehr

Die Forderungsabwehr sollten Betroffene juristischen Profis überlassen. Die unter Umständen rechtswidrigen Umstände des Vertragsschlusses, die nicht erbrachte Leistung oder das Argument der verbotenen Telefonwerbung – all das zieht in der außergerichtlichen Kommunikation nicht. Das Unternehmen geht ohne anwaltlichen Druck nicht von der Forderung ab und wer Fristen verpasst, macht den Anspruch vielleicht endgültig rechtsverbindlich.

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Die Münchner Kanzlei Loschelder Leisenberg ist spezialisiert auf die Abwehr unberechtigter Forderungen.

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Kategorien: Abzocke B2B / Verbraucherschutz

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