Rechtsanwältin Katja Moers klagt gegen die Postbank

/ 09.09.2023 / / 98

Das Chaos bei der Postbank hat inzwischen auch die BaFin auf den Plan gerufen. Sie beobachte „erhebliche Beeinträchtigungen bei der Abwicklung des Kundengeschäfts“, teilte die Finanzaufsicht am 4. September 2023 mit. Sie hat die Postbank aufgefordert, die Probleme schnellstmöglich abzustellen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Kunden nachzukommen.

Katja Moers

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Katja Moers ist Rechtsanwältin und Partner bei Dr. Sieprath & Partner in Frechen. Sie leitet die Schwerpunktbereiche Strafrecht und Familienrecht und gehört aktuell zu den erfolgreichsten Rechtsbeiständen in Verfahren gegen die Deutsche Bank,


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Das Einschreiten der BaFin ist zwar begrüßenswert, viele Kunden haben aber nicht die Zeit, auf eine Reaktion der Postbank zu warten. Denn hinter den „erheblichen Beeinträchtigungen“ stecken Überweisungen, die nicht ausgeführt werden, gesperrte Konten und ein beharrliches Ignorieren der Kundenwünsche, wie ich aus Gesprächen mit zahlreichen Mandanten weiß.

Meine Meinung: Hier drängt die Zeit. Rechnungen und andere Bankgeschäfte müssen erledigt werden. Betroffene Kunden sollten ihre Rechte gegenüber der Postbank daher jetzt einfordern.

Ich habe für einen Mandanten Klage gegen die Postbank erhoben. In dem vorliegenden Fall unterhält mein Mandant ebenso wie seine Ehefrau ein sog. Rendite Plus Sparkonto bei der Postbank. Da die Eheleute ihr Vermögen umschichten möchten, haben sie sich entschlossen, ihr Guthaben bei der Postbank auf ein Konto bei ihrer Hausbank zu transferieren. Der Kläger erteilte seiner Hausbank daher den entsprechenden Auftrag zur Einziehung der Sparguthaben bei der Postbank.

Passiert ist allerdings nichts. Die Postbank hat die Anweisung noch nicht einmal abgelehnt, sondern sie schlicht und einfach ignoriert. Schließlich setzte das Ehepaar der Postbank noch eine letzte Frist zur Durchführung des Auftrags mit dem Ergebnis, dass der Zahlungsauftrag der Ehefrau ausgeführt wurde, der des Ehemannes jedoch nicht. Begründung: Die Unterschrift auf dem Auftrag stimme nicht mit der im System hinterlegten überein. Der Mann müsse sich neu legitimieren.

Auch das tat der Kläger und forderte die Postbank gleichzeitig auf, den Zahlungsauftrag durchzuführen. Doch auch eine abermalige Frist ließ die Postbank tatenlos verstreichen.

Damit dieser Vorgang nicht zu einer endlosen Geschichte für unseren Mandanten wird, haben wir Klage gegen die Postbank eingereicht, damit sie ihren Pflichten endlich nachkommt und die Überweisung ausführt. Zudem haben wir Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

Der Fall zeigt das Chaos, das bei der Postbank schon seit längerer Zeit offensichtlich herrscht. Dabei handelt es sich leider nicht um einen Einzelfall. Zahlreiche Kunden der Postbank sind von Kontosperrungen betroffen und Zahlungsaufträge werden nicht ausgeführt.

Mein Tipp: In solchen Fällen muss umgehend gehandelt werden. Die Freischaltung des Kontos kann auch kurzfristig durch eine einstweilige Verfügung erreicht werden.

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