Betriebshaftpflichtversicherung

/ 16.07.2021 / / 102

Bei der in Deutschland üblicherweise mit BHV abgekürzten Versicherung werden die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und Unternehmen abgedeckt. Dazu zählen auch Freiberufler und Handwerker. In bestimmten Konstellationen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Vorsorge. Die Versicherung ist für alle Branchen relevant, da es um die Haftung von Schäden geht, welche durch die Ausübung der betrieblichen Tätigkeit von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern erfolgen und anderen oder den Erzeugnissen zugefügt werden.

In dem folgenden Abschnitten erfahren Sie alle wesentlichen Informationen zu der Versicherungsart.

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Welche Leistungen deckt die Versicherung ab?

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Die Haftpflicht bedeutet grundsätzlich, dass im Schadensfall eine Regulierung erfolgen muss. In diversen Gesetzen werden die Haftungsnormen geregelt.

Kommt es zu Schadensersatzansprüchen von Dritten, sorgt die Betriebshaftpflichtversicherung für die entsprechende Vorsorge. Als Leistung dieser Versicherung ist auch die Prüfung enthalten, inwiefern die Ansprüche tatsächlich berechtigt sind.

Innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung sind alle leitenden Personen einer Niederlassung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit versichert.

Nicht über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind ggf. resultierenden vertraglichen Versprechungen oder Verpflichtungen.

Warum lohnt sich die betriebliche Haftpflichtversicherung?

Da im Rahmen nahezu jeder betrieblichen Tätigkeit Personen oder Produkte zu Schaden kommen können, wofür dann das Unternehmen haften müsste, sollte das Risiko möglichst minimiert werden. Als Basisversicherung eines Unternehmens ist die

Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll. Die Versicherung wird von vielen Versicherungsagenturen angeboten und bietet individuelle Lösungen für die unterschiedlichen Betriebe und Berufsbilder.

Die meisten Versicherungen decken eine pauschale Höhe von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, sodass eine hohe Sicherheit auch im Schadensfall gewährleistet werden kann. Zu dem Personenschäden zählen bspw. Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeld. Bei Sachschäden sind unter anderem die Reparaturkosten und die Kosten für die Wiederbeschaffung mitversichert. Handelt es sich um Vermögensschäden in der Folge von einem Personen- oder Sachschaden sind bspw. Verdienstausfälle sowie Nutzungs- und Gewinnausfälle mit der Versicherung abgedeckt.

Insofern eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, gibt es gemäß dem Gesetz das Recht auf die Einhaltung von festgelegten Mindestdeckungssummen in Schadensfällen. Diese Grundvoraussetzung der Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung muss von jeder Versicherungsgesellschaft erfüllt werden. Die Mindesthöhen an Deckungsvolumen in Deutschland liegen bei den folgenden Summen:

– Personenschaden: zwei Millionen Euro

– Sachschaden: eine Millionen Euro

– Vermögensschaden: 100.000 Euro.

 

Welche zusätzlichen Leistungen sind neben der Basisabsicherung möglich?

Ergänzend zu den grundsätzlichen Leistungen bieten viele Versicherungsgesellschaften weitergehende Zusatzleistungen an. Je nach Versicherungsvertrag und -gesellschaft sind diese Leistungen teilweise bereits in den Basisverträgen enthalten. Bei Bedarf können diese zusätzlichen Module auch entfernt werden Dazu zählen bspw. der Schutz vor Schadensansprüchen, die Abdeckung der Umwelthaftpflicht sowie die Produkthaftung.

Unter dem Schutz vor Schadensansprüchen sind etwaige gerichtliche Kosten zu verstehen, welche bei Forderungen gegen das Unternehmen geprüft werden. Bei der Umweltabdeckung sind teilweise unterschiedliche modulare Zusatzbausteine wählbar. Integriert sind dabei bspw. Kosten bei Schäden am Grundwasser auf Grundstücken im Eigentum bzw. Anmietung des Unternehmens. Ein weiterer inhaltlicher Aspekt kann die Verpflichtung zur Sanierung von Grundstücken des Unternehmens im Rahmen bestimmter Grenzwertüberschreitungen sein. Auch der Schutz vor Schäden durch Einwirkungen der Umwelt, zum Beispiel bei dem Austritt giftiger und der potenziell damit verbundenen Evakuierung von angrenzenden Betrieben.

Mit der Produkthaftung werden fehlerhafte Produktionen abgesichert. Im Rahmen das Allgemeinen Gleichstellungs-Gesetzes (AGG) werden Ansprüche durch Anfeindungen, Schikane, Belästigung oder Ungleichbehandlung fällig. Diese Risiken können mit der Diskriminierungshaftpflicht abgesichert werden.

Welche Besonderheiten sind bei der Betriebshaftpflichtversicherung zu berücksichtigen?

Zu beachten ist je nach Tätigkeit und Betriebszweck die Berücksichtigung des Versicherungsschutzes im Ausland. Gerade bei Geschäftsreisen oder Messen im Ausland können Risiken entstehen, welche durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgefedert werden. Dabei sollte auch beachtet werden, inwiefern Exporte in das Ausland bei dem jeweiligen Unternehmen eine Rolle spielen, die ebenfalls abgesichert werden sollten. Teilweise sind dabei noch Abstufungen nach bestimmten Ländern zu berücksichtigen.

Für welche Berufsgruppen gilt die Pflicht einer betrieblichen Haftpflichtversicherung?

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Es gibt eine Vielzahl an verantwortungsvollen Berufen, für die eine Betriebshaftpflichtversicherung die Voraussetzung für die Zulassung des Gewerbes darstellt. Dazu zählen bspw. als Freiberufler tätige Medizinerinnen und Mediziner sowie Veterinäre, Bauingenieure und Architekten sowie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Versicherungsmakler im Segment der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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