Fünf unzulässige Abschalteinrichtungen bei Mercedes

/ 12.02.2021 / / 33

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Dieselskandal bekanntlich eine Reihe von Rückrufen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen gegen eine Reihe von Mercedes-Modellen mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 angeordnet. Daimler beharrt auf seinem Standpunkt keine unzulässigen Funktionen zu verwenden und hat Widerspruch gegen die Rückruf-Bescheide eingelegt. Damit ist der Autobauer gescheitert. Wie kürzlich bekannt wurde, hat das KBA die Widersprüche zurückgewiesen.

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Bundesverkehrsministerium bestätigt 5 unzulässige Abschalteinrichtungen

Wie ein Bericht des ARD-Magazins Plusminus vom 10.02.2021 zeigt, war Daimler offensichtlich bei der Verwendung von Abschalteinrichtungen kreativ. Laut Bundesverkehrsministerium habe Daimler gleich fünf unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Eine Manipulation betreffe demnach die AdBlue-Einspritzung beim SCR-Katalysator, die vier anderen ließen sich im Bereich der Abgasrückführung finden. Teilweise seien bei einigen Modellen mehrere unzulässige Funktionen gleichzeitig eingesetzt worden. Zu diesen Funktionen gehört auch die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die sich in einer Reihe von Mercedes-Dieselmodellen finden lässt. 

Verschiedene Rückrufe seit 2018

Daimler steckt inzwischen tief im Abgasskandal. Seit 2018 hat das KBA eine Reihe von Rückrufen angeordnet. Alleine in Deutschland sind rund 550.000 Mercedes-Fahrzeuge von den Rückrufen betroffen. Plusminus berichtet von einem Schreiben des KBA an Daimler. Darin heißt es, dass die von Daimler applizierten Schaltkriterien so gewählt seien, dass wesentliche Randbedingungen des gesetzlichen Prüfverfahrens erkannt werden könnten. „Das hört sich stark nach einer Prüfstandserkennung an. Dabei erkennt das Fahrzeug, dass es sich im Prüfmodus befindet und der Stickoxid-Ausstoß wird reduziert. Unter normalen Bedingungen im realen Straßenverkehr sind diese Funktionen kaum aktiv, so dass deutlich mehr Stickoxide ausgestoßen werden“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargemacht, dass solche Funktionen unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. „Wenn auch noch mehrere Abschalteinrichtung in einem Modell verwendet werden, spricht das zudem auch für ein sittenwidriges Verhalten Daimlers“, so Rechtsanwalt Gisevius. Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen im Abgasskandal verurteilt, u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg. Rechtsanwalt Gisevius: „Die Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, sind weiter gestiegen.“

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