Corona – Homeoffice soll ermöglicht werden

/ 20.01.2021 / / 45

Eine Pflicht zum Homeoffice gibt es auch nach dem jüngsten Corona-Gipfel von Bund und Ländern nicht. Allerdings gibt es den Beschluss, dass Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice ermöglichen sollen, um Kontakte in Zeiten der Corona-Pandemie zu reduzieren.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Von einer Pflicht zum Homeoffice kann aber keine Rede sein. Denn es gibt wesentliche Einschränkungen. Wird am Ort der Betriebsstätte die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 überschritten, soll der Arbeitgeber verpflichtet werden, Homeoffice anzubieten, aber nur, wenn dies für die Tätigkeit auch möglich ist und wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen. „Das lässt Interpretationsspielraum zu“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „Liegen beispielsweise die technischen Voraussetzungen für die Arbeit im Homeoffice nicht vor, kann Homeoffice auch nicht angeboten werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Ist Homeoffice nicht möglich, sollen zumindest strikte Abstandsregelungen befolgt werden. So soll für jeden Mitarbeiter im Büro eine Fläche von mindestens zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. Ist auch das nicht möglich, soll der Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, die auch getragen werden müssen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ruft die Arbeitgeber auf, ein Angebot zum Homeoffice auch umzusetzen und kündigt mögliche Kontrollen durch Arbeitsschutzbehörden an.

Für die Arbeitnehmer hingegen gibt es keine Verpflichtung, das Angebot zum Homeoffice auch anzunehmen. Sie werden von der Bundesregierung nur aufgefordert, ein Angebot zum Homeoffice auch zu nutzen.

Mit der neuen Regelung wird weder die Pflicht noch das Recht auf Homeoffice eingeführt. Arbeitgeber sollen lediglich die Möglichkeit für das Homeoffice schaffen. Die Regelung wird voraussichtlich am 27. Januar in Kraft treten und vorerst bis zum 15. März 2021 begrenzt werden.

Brüllmann Rechtsanwälte bietet eine kostenlose Erstberatung zum Homeoffice und anderen Themen des Arbeitsrechts an.

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Ein Kommentar zu “Corona – Homeoffice soll ermöglicht werden”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961