Abgasskandal – BGH verhandelt zum Software-Update beim EA 189

/ 21.12.2020 / / 25

Nachdem der VW-Abgasskandal im September 2015 aufgeflogen war, sollte ein Software-Update die unzulässige Abschalteinrichtung bei Fahrzeugen der Marken VW, Seat, Skoda und Audi mit dem Dieselmotor EA 189 beseitigen. Genau dieses Software-Update wird nun zum Fall für den Bundesgerichtshof.

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Der BGH soll in zwei Verfahren am 23. Februar 2020 zu den Aktenzeichen VI ZR 513/20 und VI ZR 268/20 klären, ob mit dem Software-Update eine neue unzulässige Abschalteinrichtung bei den Fahrzeugen installiert wurde.

Die Kläger hatten in den Jahren 2016 bzw. 2017, also nach Bekanntwerden des Abgasskandals, einen VW Touran bzw. VW Tiguan mit dem Motor EA 189 gekauft. Sie machen Schadenersatzansprüche geltend, weil mit dem Software-Update eine neue unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters implementiert worden sei.

„Durch das aktuelle EuGH-Urteil zur Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen erfahren die Verfahren vor dem BGH zum Software-Update eine ganz neue Brisanz. Die Aussichten der Kläger dürften erheblich gestiegen sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der EuGH hatte mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind (Az.: C-693/18). Illegal sind demnach nicht nur Funktionen, die erkennen, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet und dann für eine entsprechende Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes sorgen, währen die Emissionen im realen Straßenverkehr wieder steigen, sondern auch Einrichtungen wie ein Thermofenster bei der Abgasrückführung.

Der EuGH betonte, dass die Verwendung einer Abschalteinrichtung auch dann nicht gerechtfertigt sei, wenn sie dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern. „Der Argumentation vieler Autohersteller, dass Thermofenster aus Motorschutzgründen eine zulässige Ausnahme seien, hat der EuGH damit den Zahn gezogen. Thermofester sind unzulässige Abschalteinrichtungen und werden nicht nur von VW, sondern auch von anderen Herstellern bei Dieselfahrzeugen verwendet“, so Rechtsanwalt Brüllmann.

Nach dem EuGH-Urteil rücken aber nicht nur die Motoren anderer Hersteller oder der VW-Dieselmotor EA 288, sondern auch wieder sein Vorgänger EA 189 in den Fokus. Denn nach dem Software-Update wird auch beim EA 189 ein Thermofenster verwendet.

„Das bringt auch eine neue Dynamik  bei Käufen von Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals am 22. September 2015. Der BGH hat in diesen Fällen den Anspruch auf Schadenersatz verneint. Durch das EuGH-Urteil, dass Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung sind, hat sich der Sachverhalt jedoch wieder geändert“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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