Opel setzt Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamt wegen unzulässiger Abschalteinrichtung um

/ 05.10.2020 / / 53

Der Abgasskandal ist auch an Opel nicht spurlos vorüber gegangen. Schon im Oktober 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für die Opel-Modelle Zafira 1,6 und 2,0 Liter CDTi, Insignia 2,0 CDTi und Cascada 2,0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016 angeordnet. Grund für den Rückruf: Eine unzulässige Abschalteinrichtung muss entfernt werden.

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Derzeit wird der Rückruf offenbar umgesetzt und die Fahrzeuge in die Werkstätten gerufen, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code E15-2025000 (17-R-021) und wurde am 23. Januar 2020 vom KBA veröffentlicht.

Das Behörde hatte den Rückruf angeordnet, weil die Abgasreinigung schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad reduziert werde und die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten werden. Dies sei eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das KBA. Eine bereits seit April 2018 laufende freiwillige Rückrufaktion sei nicht ausreichend, so die Behörde, die aus dem freiwilligen einen verpflichtenden Rückruf machte.

Opel hat sich lange und am Ende vergeblich gegen den Rückruf gewehrt. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 6.11.2019 bestätigt, dass Opel die Diesel-Modelle zurückrufen muss (Az.: 5 MB 3/19). Es ließ aber offen, ob es sich bei der beanstandeten Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Dies müsse letztlich in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston in einem Verfahren zum VW-Abgasskandal am 30. April 2020 deutlich gemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem höheren Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr führen und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig seien, dürfte klar sein, dass es sich bei dem von Opel verwendeten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

Denn die Generalanwältin führte weiter aus, dass Ausnahmen nur zulässig sein können, wenn sie zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung nötig sind. „Gerade das ist bei Thermofenstern nicht der Fall. Sie sollen den Motor langfristig vor Versottung schützen. Das fällt aber nicht unter die zulässigen Ausnahmen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Betroffene Opel-Halter haben daher gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Opel durchzusetzen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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