Porsche Cayenne – KBA ordnet Rückruf an -Code ALA9

/ 10.09.2020 / / 233

Im Abgasskandal hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 2. September 2020 einen weiteren Rückruf für den Porsche Cayenne veröffentlicht. Betroffen sind nach Angaben der Behörde weltweit ca. 7.000 Fahrzeuge, davon etwa die Hälfte in Deutschland.

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Konkret handelt es sich um Modelle des Porsche Cayenne der Baujahre 2015 bis 2017. Sie werden unter dem Code ALA9 in die Werkstätten gerufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Wie das KBA angibt, soll dazu das Steuergerät neu programmiert werden.

Porsche steckt mit seinen Diesel-Modellen tief im Abgasskandal. Das KBA hat inzwischen diverse Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen sowohl beim Cayenne als auch beim Macan oder Panamera angeordnet. Für die betroffenen Porsche-Halter stellt sich die Frage, welche Auswirkungen ein Update auf Leistung und Verschleiß des Motors oder den „Spritverbrauch“ hat. Zudem sind die Fahrzeuge in der Regel von einem hohen Wertverlust betroffen.

„Durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen sind die Fahrzeuge mangelhaft. Das hat der BGH bereits Anfang 2019 klargestellt. Den betroffenen Porsche-Fahrern eröffnet das die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Zahlreiche Gerichte haben betroffenen Porsche-Kunden bereits Schadensersatz zugesprochen, da sie durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden.

Die Chancen auf Schadenersatz dürften zudem nach den Ausführungen der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston vom 30. April 2020 erheblich gestiegen sein. Sie stellte klar, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für illegal hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. Funktionen, die den Motor langfristig vor Versottung oder Verschleiß schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen.

„Vor diesem Hintergrund dürfte Porsche die Gerichte kaum davon überzeugen können, dass die beanstandeten Funktionen ausnahmsweise zulässig sind. Die Chancen auf Schadensersatz sind damit weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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