Abgasskandal – Landgericht Braunschweig eröffnet Verfahren gegen Ex-VW-Chef Winterkorn

/ 10.09.2020 / / 77

Der ehemalige VW-Chef Marin Winterkorn muss sich im Abgasskandal vor Gericht verantworten. Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig hat die Anklage mit Beschluss vom 8. September 2020 zugelassen. Neben dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden sitzen vier weitere, teils ehemalige, VW-Mitarbeiter auf der Anklagebank, die sich nun im Dieselskandal verantworten müssen.

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Fast fünf Jahre ist es her, dass der Abgasskandal in den USA im September 2015 aufgeflogen ist. Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 waren von den Abgasmanipulationen betroffen. Erst im Mai hatte der BGH entschieden, dass VW die Kunden im Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet ist.

Während VW immer abgestritten hat, dass der Vorstand von den Abgasmanipulationen gewusst hat, ist das Landgericht Braunschweig nun offenbar zu einer anderen Einschätzung gekommen und hat das Hauptverfahren gegen den Ex-Chef Winterkorn eröffnet. Ihm wird u.a. gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen.

Dem hinreichenden Tatverdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs liege der Vorwurf zu Grunde, dass die Käufer der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge über die Verwendung einer Abschalteinrichtung getäuscht worden seien dadurch einen Schaden erlitten haben, teilte das Landgericht Braunschweig mit.

„Jahrelang hat VW bei Schadenersatzforderungen die Verantwortung von sich gewiesen und behauptet, dass der Vorstand von den Abgasmanipulationen keine Kenntnis gehabt habe. Die Gerichte haben sich auf diese Argumentation nicht eingelassen und letztlich hat der BGH durch seine Entscheidung im Mai zementiert, dass VW schadenersatzpflichtig ist. Die Entscheidung, dass Verfahren gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn und weitere Beschuldigte zu eröffnen, ist jetzt noch ein weiterer Hinweis dafür, dass VW die Hände nicht in Unschuld waschen kann“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Abgasskandal kann noch lange nicht zu den Akten gelegt werden. Das Landgericht Dortmund hat kürzlich entschieden, dass selbst nach dem Software-Update bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 noch eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wird und VW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 4 O 53/20). Zudem besteht auch beim Nachfolgemotor des Typs EA 288 der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung.

Unzulässige Abschalteinrichtungen wurden auch in den größeren Dieselmotoren mit 3 und mehr Litern Hubraum verwendet. Auch hier gab es schon diverse Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamt für zahlreiche Audi-Modelle, den VW Touareg oder auch die Porsche SUVs Cayenne und Macan. Rechtsanwalt Gisevius: „Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadensersatz durchzusetzen.“

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