LG Dortmund zu Abgasskandal EA 189: Unzulässige Abschalteinrichtung auch nach Software-Update

/ 31.10.2020 / / 181

Im durch den VW-Dieselskandal bekannt gewordenen Motor EA 189 steckt auch nach dem Software-Update immer noch eine unzulässige Abschalteinrichtung. Zu dieser Überzeugung ist das Landgericht Dortmund gelangt. VW sei daher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet, entschied das Gericht mit Urteil vom 28. August 2020 (Az.: 4 O 53/20).

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Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte den Audi A4 mit dem Motor EA 189 im Jahr 2016 gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor immer noch eine unzulässige Anschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet werde. Dieses Thermofenster sorge dafür, dass die Abgasrückführung nur zwischen 17 und 33 Grad zu einhundert Prozent arbeite. Bei Außentemperaturen außerhalb dieses Fensters werde die Abgasrückführung reduziert, was einen erhöhten Emissionsausstoß zur Folge habe. Seine Argumentation stützte der Kläger auf entsprechende Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Das Landgericht Dortmund gab der Klage weitgehend statt. VW habe sich im Rahmen der sekundären Darlegungslast nicht zur Funktionsweise des Thermofensters geäußert und erklärt, warum es sich aus Gründen des Motorschutzes ausnahmsweise um eine zulässige Abschalteinrichtung handeln sollte, so das Gericht.

Der Einsatz eines Thermofensters, durch das die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert wird, sei den Verbrauchern verschwiegen worden. Die Täuschung sei auch kausal für die Kaufentscheidung des Klägers gewesen, so das Gericht. Es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis des Thermofensters nicht gekauft hätte. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz, so das LG Dortmund.

„VW kann den Abgasskandal um Fahrzeuge mit den Motor EA 189 noch lange nicht zu den Akten legen. Mit dem Software-Update wurde eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und gleichzeitig eine andere installiert. Betroffene können ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Schwering aus Hannover, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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