Widerrufsjoker zieht im VW-Vergleich – Annahme vielleicht “ewig” widerrufbar

/ 27.05.2020 / / 438

verbraucherschutz.tv geht davon aus, dass es zu einer juristischen Auseinandersetzung über die Zulässigkeit der Widerrufsbelehrung im Musterfeststellungsverfahren kommen wird. Erste Kanzleien haben wohl Volkswagen auf Fehler in der Widerrufsbelehrung hingewiesen und im Namen Ihrer Mandanten den Widerruf erklärt, obwohl die Widerrufsfrist laut VW schon abgelaufen ist.

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Sollten in der Folge Fehler von Gerichten erkannt werden, dann dürfte die Widerrufsfrist nicht anlaufen. Betroffene könnten den abgeschlossenen Vergleich so lange widerrufen, bis VW die Belehrung durch eine rechtsgültige Nachbesserung heilt – hier gilt das “ewige Widerrufsrecht”.

Erst mit Zusendung einer zulässigen und um die Fehler bereinigten Widerrufsbelehrung würde die gesetzliche Widerrufsfrist neu anlaufen und dann noch einmal 14 Tage andauern. Gerade vor dem Hintergrund des aktuellen BGH Urteils empfehlen die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal insbesondere rechtschutzversicherten EA189-Opfern, einen geschlossenen Vergleich unbedingt  zu widerrufen, um in den Genuss des Schadenersatzes in Höhe des Kaufpreise abzüglich des Nutzungsersatzes zu kommen.

Wer den Widerrufsjoker ziehen möchte, sollte sich zeitnah an die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal wenden.

Wie funktioniert der Widerrufsjoker in der Musterfeststellungsklage?

Volkswagen hat etwa bis zum 20 Mai herum Mails an anspruchsberechtigte Teilnehmer am Musterfeststellungsverfahren versendet. Mit dem Empfang der Widerrufsbelehrung ist offiziell die Widerrufsfrist angelaufen, die der Gesetzgeber im Verbraucherrecht auf 14 Tage – ohne Angabe von Gründen – festgelegt hat. Wer später widerruft kann dies nur erfolgreich tun, wenn er VW nachvollziehbar darauf hinweisen kann, dass die Widerrufsfrist noch nicht angelaufen ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn  es unzulässige Klauseln in der Widerrufsbelehrung gibt. Ob in der Zwischenzeit die Schadenskompensation ausgezahlt worden ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Durch einen Widerruf wird der Vertrag so gestellt, als wäre er niemals abgeschlossen worden. Das ausgezahlte Geld muss dann natürlich zurückgezahlt werden.

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