Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Dieselskandal: Rückruf 23X6 für Audi A6 und Audi A7

/ 03.07.2020 / / 1.029

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat einen neuen Rückruf für 21.500 Audi-Modelle mit 3-Liter-Motoren am 21. Februar 2020 veröffentlicht. Betroffen sind in der Schadstoffklasse 5 Modelle des Audi A6 und Audi A7 aus den Baujahren 2010 bis 2015.

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Mittel gegen Corona COVID 19

/ 09.04.2020 / / 29

Die großen Labore dieser Welt arbeiten mit Hochdruck an einem Mittel gegen den Corona-Virus. Mit einem Durchbruch soll nicht vor Mitte des Jahres 2021 zu rechnen sein – und selbst wenn es ein Mittel gäbe, müssten umfangreiche Tests die Nebenwirkungen und Gefahren ausschließen, die neue Medikamente immer mit sich bringen.

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3 O 13321/19 – T6-Urteil im Abgasskandal

/ 06.04.2020 / / 831

Die Volkswagen AG hat am Landgericht München ein extrem verbraucherfreundliches Urteil kassiert – nach unseren Recherchen auch ein erstes für einen T6.  Ein Volkswagen-Bulli T6 muss zurückgenommen werden. Der Mandant der Stuttgarter Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte erhält alle getätigten Raten- und Zinszahlungen zurück und natürlich auch die geleistete Anzahlung. Von der Gesamtsumme wird lediglich für die mit dem Bulli gefahrenen Kilometer ein Abschlag vorgenommen – allerdings auf die angenommene Kilometerleistung von 300.000 Kilometern.

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Rechte nach einem unverschuldeten Unfall – das sollten Geschädigte wissen

/ 06.04.2020 / / 234

Autos sind aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Sie spielen eine entscheidende Rolle für die Mobilität. Viele Menschen nutzen Autos, um zur Arbeit zu fahren oder wichtige alltägliche Dinge zu erledigen. Allerdings führt das natürlich auch dazu, dass insgesamt viele Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind und das Unfallrisiko zunimmt. Natürlich ist jeder möglichst darauf aus, keinen Unfall zu verursachen. Doch manchmal lässt sich ein solcher nicht vermeiden. Unabhängig davon, wie gut gefahren wird.

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Corona-Ansteckung strafbar? § 223 StGB

/ 02.04.2020 / / 183

Wer mit Corona infiziert ist und eine andere Person ansteckt, der begeht nach § 223 StGB eine Körperverletzung, wenn die Krankheit beim Angesteckten ausbricht und – aber auch wenn der Virus ohne Krankheitsbild übertragen wird.

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