VW Abgasskandal – Auch OLG Hamburg entscheidet verbraucherfreundlich – Az. 4 U 97/17

/ 22.07.2019 / / 115

Verbraucher haben im Abgasskandal immer bessere Karten. Nicht nur Landgerichte, sondern auch Oberlandesgerichte sprechen den geschädigten Autokäufern Schadensersatz zu. So wie zuletzt die Oberlandesgerichte Koblenz und Karlsruhe hat nun auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 15. Juli 2019 zu Gunsten des geschädigten Verbrauchers entschieden (Az.: 4 U 97/17). Er hat Anspruch auf die Lieferung eines nagelneuen, mangelfreien VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion. Das OLG Hamburg hat keine Revision zugelassen.

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Der Kläger hatte 2014 einen VW Tiguan als Neuwagen gekauft. Nachdem bekannt wurde, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, teilte er dem Händler im März 2016 mit, dass er seinen Tiguan aufgrund der Abgasmanipulationen für mangelhaft hält und verlangte Nacherfüllung durch Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs. Dem kam der Händler nicht nach.

Das Landgericht Hamburg hatte in erster Instanz noch entschieden, dass die Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs nicht möglich sei, da VW inzwischen nur noch das Nachfolge-Modell, den Tiguan II, herstelle und dieses zu stark vom Vorgänger abweiche.

Im Berufungsverfahren kippte das OLG Hamburg das erstinstanzliche Urteil. Der Kläger habe Anspruch auf Nachlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs. Auch wenn nur noch das Nachfolgemodell produziert wird, sei die Nachlieferung dadurch nicht unmöglich.

Das OLG folgte damit der Argumentation des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte bereits Anfang Januar in einem Hinweisbeschluss klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und geschädigte Käufer einen Anspruch auf Ersatz haben. Auch nach kleinen Änderungen durch einen Modellwechsel sei die Nachlieferung eine Fahrzeug aus der aktuellen Produktion möglich, so der BGH. In diesem Fall ging es auch um einen VW Tiguan.

Der Mangel werde auch nicht durch das Aufspielen eines Software-Update beseitigt, führte das OLG Hamburg weiter aus. Der Kläger habe diese Maßnahme lediglich geduldet, um nicht die Zulassung seines Fahrzeugs zu riskieren. Durch die Abgasmanipulationen sei das Vertrauensverhältnis erschüttert und könne auch nicht durch die Installation eines Software-Updates wiederhergestellt werden. Daher sei ein Verlangen nach Lieferung eines neuen Fahrzeugs anstatt einer Nachbesserung auch nicht unverhältnismäßig, so das OLG. Der Kläger kann seine alten Tiguan nun gegen einen neuen „eintauschen“, ohne sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen zu müssen.

„Die Aussichten, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen, stehen besser denn je. Bis Ende des Jahres können geschädigte Autokäufer ihre Ansprüche noch geltend machen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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Da sich die verbraucherfreundlichen OLG-Urteile häufen, stellt sich auch für Verbraucher, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, die Frage, ob das Musterverfahren für sie noch der richtige Weg ist oder ob sie ihre Ansprüche nicht lieber individuell geltend machen möchten. Dr. Hartung: „Die Einzelklage ist in vielen Fällen erfolgversprechender und führt vor allem deutlich schneller zum Ziel.“ Bis Ende September besteht die Möglichkeit, sich von der Musterklage wieder abzumelden.

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