Mehr Diesel-Fahrverbote nach EuGH-Urteil möglich

/ 27.06.2019 / / 38

Diesel-Fahrverbote möchte die Bundesregierung am liebsten vermeiden. Eine Entscheidung des EuGH vom 26. Juni 2019 dürfte ihr dabei allerdings einen dicken Strich durch die Rechnung machen. Der Europäische Gerichtshof hat den Gesundheitsschutz gestärkt und strenge Regeln für die Messung von Schadstoffen bestätigt (Az.: C-723/17). Die Kehrseite dieser Entscheidung trifft vor allem Dieselfahrer: Fahrverbote in mehr deutschen Städten werden wahrscheinlicher.

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Der EU-Grenzwert für die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und wurde 2018 in 57 Städten in Deutschland überschritten. Als eine der Hauptursachen für die Stickoxid-Belastung gelten Dieselfahrzeuge. Eine Möglichkeit, die Schadstoffbelastung zu senken, sind Fahrverbote. Doch die möchte die Politik vermeiden. Daher sollen Fahrverbote bei nur geringen Überschreitungen des Grenzwerts unverhältnismäßig sein. Zudem wird die Frage diskutiert, ob die Messstationen nicht an weniger belasteten Standorten platziert werden könnten, um bessere Werte zu erhalten.

Solchen Überlegungen hat der EuGH eine klare Absage erteilt und entschieden, dass die Messstationen Informationen über die am stärksten belasteten Orte liefern und entsprechend platziert werden müssen. Außerdem sei es nicht zulässig einen Mittelwert zu bilden. Ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa liege schon dann vor, wenn der Grenzwert an nur einer Messstation überschritten wird. Außerdem können auch die Bürger prüfen lassen, ob ausreichend Messstationen an den richtigen Standorten installiert sind.

Zusammengefasst hat der EuGH bekräftigt, dass strenge Messungen zur Prüfung der Luftqualität erforderlich sind. „Die Luft in Stuttgart wird nicht dadurch besser, wenn nicht mehr am Neckartor gemessen wird“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Fahrverbote sind durch die EuGH-Entscheidung wahrscheinlicher geworden. Auch in Städten, in denen die Messstationen vermeintlich nicht an den Standpunkten mit der stärksten Belastung platziert sind.

Für Dieselfahrer wird die Luft nach dieser Entscheidung wieder dünner. Neben den drohenden Fahrverboten leiden sie auch unter dem enormen Wertverlust ihrer Fahrzeuge. „Für Dieselfahrer bieten sich zwei Auswege an. Schadensersatzansprüche geltend machen oder den Autokredit widerrufen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bietet sich vor allem an, wenn an dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung nachgewiesen wurden. Zahlreiche Gerichte haben deshalb schon VW, Porsche aber auch Mercedes zu Schadensersatz verurteilt.

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Alternativ kann der Widerruf eine Option sein. Er ist unabhängig von Abgasmanipulationen grundsätzlich dann möglich, wenn die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

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