Audi A5 3.0 TDI – Schadensersatz im Abgasskandal

/ 05.04.2019 / / 691

Das Landgericht Offenburg hat im Abgasskandal sowohl die Audi AG als auch die Volkswagen AG wegen Abgasmanipulationen an einem Audi A5 mit 3-Liter-Dieselmotor verurteilt (Az.: 3 O 94/18). Der Kaufvertrag konnte wegen arglistiger Täuschung erfolgreich angefochten werden und auch ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung bestehe.

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In dem zu Grunde liegenden Fall wurde ein Audi A5 Sportback 3.0 TDI über die Volkswagen Leasing GmbH geleast. Den Audi A5 kaufte die Volkswagen Leasing GmbH bei der Volkswagen AG, um den Pkw ihren Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Rechte aus dem Kaufvertrag wurden an die Klägerin abgetreten. In dem Fahrzeug ist der 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA897 mit einem sog. SCR-Katalysator verbaut. Der Katalysator benötigt für die Umwandlung von Stickoxiden eine Betriebstemperatur von mindestens 15 Grad. Durch eine Software in der Motorsteuerung wird erkannt, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet. Dann wird eine „Aufheiz-Strategie“ aktiviert, die den Katalysator schneller auf die benötigte Betriebstemperatur bringt. Im Straßenverkehr ist diese Funktion allerdings deaktiviert, so dass der Katalysator entsprechend länger benötigt, um „auf Temperatur“ zu kommen und dementsprechend werden mehr Stickoxide ausgestoßen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete einen Rückruf für dieses Modell an, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann.

Die Klägerin nahm nun die Volkswagen AG auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und die Audi AG auf Feststellung zur Verpflichtung von Schadensersatz aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen in Anspruch. Von den Abschalteinrichtungen habe sowohl die Audi AG als Herstellerin des Motors als auch die Volkswagen AG gewusst.

Das LG Offenburg gab der Klage weitgehend statt. Der Kaufvertrag über den Erwerb des Audi A5 sei wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten worden und daher nichtig. Durch die unzulässige Abschalteinrichtung hätte für das Fahrzeug keine Typengenehmigung erteilt werden dürfen. Die Volkswagen AG habe Kenntnis von der Abgasmanipulation gehabt, das Fahrzeug aber dennoch verkauft. Dadurch sei der Käufer und in diesem Fall sogar die eigene Leasing-Gesellschaft arglistig getäuscht worden, so das Gericht.

Die Audi AG habe das Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig, so das Gericht weiter.

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Für eine ganze Reihe von Audi-Modellen mit 3-Liter-Dieselmotor steht wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Rückruf an. Das Software-Update wird von vielen Fahrzeughaltern allerdings kritisch gesehen und negative Auswirkungen auf den Motor werden befürchtet. „Betroffene Audi-Käufer müssen sich nicht mit einem Update abspeisen lassen, sondern können auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch bei dem 3-Liter-Dieselmotor gibt es inzwischen mehrere Urteile, in denen den Käufern Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen wird“, sagt Rechtanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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