Mercedes Benz Bank – Widerruf Autokredit ohne Nutzungsersatz

/ 22.03.2019 / / 257

Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes Benz Bank ist zwar gescheitert, das heißt aber nicht, dass Autokredite mit der Mercedes Bank nicht widerrufen werden können. Im Idealfall muss der Verbraucher nach erfolgreichem Widerruf auch keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen.

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„Das OLG Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes Benz Bank abgelehnt, weil es den klagenden Verein nicht für klageberechtigt hält. Inhaltlich hat das OLG keine Aussage zu der Widerrufbarkeit der Autokreditverträge getroffen. Das Landgericht Stuttgart oder das Landgericht Berlin haben aber schon bestätigt, dass die Kreditverträge fehlerhaft sind und darum noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Landgericht Berlin nun nicht nur entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Bank wirksam erfolgt ist, es sprach der Bank auch den Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ab (Az.: 4 O 20/18). In dem Fall hatte der Kläger im Februar 2016 einen Mercedes erworben und finanzierte den Kauf zum großen Teil über einen Kredit mit der Mercedes Benz Bank. Im August 2017 erklärte er schließlich den Widerruf des Kreditvertrags.

Das LG Berlin entschied, dass der Widerruf auch eineinhalb Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags noch wirksam erfolgt ist. Die Pflichtangaben in dem Darlehensvertrag seien unvollständig gewesen, so dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde. Das LG Berlin ging aber noch weiter. Es erklärte, dass die Mercedes Bank aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch einen Anspruch auf einen Nutzungsersatz habe. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine Gesetzesänderung vom 13. Juni 2014. Demnach ist der Verbraucher nur zum Wertersatz verpflichtet, wenn er über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Die Widerrufsbelehrung der Mercedes Bank sei nicht ordnungsgemäß gewesen und eine fehlerhafte Belehrung sei wie eine fehlende Belehrung anzusehen, argumentierte das LG Berlin und verwies auf eine Entscheidung des EuGH vom 10.04.2008 (Az.: C-412/06).

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„Das Landgericht Berlin urteilt konsequent. So konsequent sind nicht alle Gerichte und sprechen der Bank nach erfolgreichem Widerruf eine Nutzugsentschädigung zu. Doch auch dann ist der Widerruf des Autokredits in vielen Fällen immer noch lukrativ und auch eine Möglichkeit, sich von seinem ungeliebten Diesel zu trennen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt ist unerheblich.

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