Fahrzeugerkennung auf der Autobahn - Die notwendige Dieselerkennung fordert eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Wie wird das Fahrverbot für Diesel überprüft?

/ 20.11.2018 / / 231

Erst seit wenigen Monaten gibt es konkrete Fahrverbote in Deutschland, aber insbesondere das aktuelle Urteil zur Dieselsperrung der A40 lässt engagierte Diskussionen darüber aufkommen, wie man denn so ein Dieselfahrverbot überhaupt umsetzen will.

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Wenn im Frühjahr außer in Hamburg auch noch in weiteren Städten Fahrverbote eingeführt werden, dürfte auf der Überwachung des Verkehrs noch kein großer Fokus liegen. Es ist davon auszugehen, dass die durch eine Einfahrt begangene Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet wird, falls jemand erwischt wird, z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle des ruhenden oder rollenden Verkehrs. Spätestens wenn in den ersten Städten Diesel der Schadstoffklasse 5 hinzukommen, dann bekommt die traditionelle Verkehrsüberwachung ein Problem, denn wie will man z.B. die A40 kontrollieren und tausende von Dieseln ausfiltern?

Nicht nur Experten wissen: Das geht nur durch automatische Erfassung der Nummernschilder und einem Abgleich der entstehenden Datenbank mit dem Kraftfahrtbundesamt – so wie es heute schon bei roten Ampeln oder Blitzern möglich ist. Allerdings mit einem aus Datenschutzsicht erheblichen Unterschied: Wer bei Grün fährt, wird nicht “geblitzt”. Die neuen Anlagen müssen aber zwangsläufig jeden Verkehrsteilnehmer aufnehmen und müssen bereits im Moment der Aufnahme den Halter zuordnen können. Es blitzt nicht einfach nur, es wird der komplette Verkehr gescannt, jedes Nummernschild aufgenommen und dann erst geprüft, wer von den Aufgenommenen hier unterwegs sein darf und wer nicht – das macht einen Riesenunterschied, denn solch eine Überwachung würde es auch möglich machen, Profile von Autofahrern zu erstellen – und dagegen dürften sich Datenschützer bis zum Letzten wehren.

Im Moment wäre solch ein Verkehrsscreening auch nicht zu machen, es gibt schlichtweg keine gesetzliche Grundlage dafür – allerdings soll dem Bundestag bereits ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen.

Die Kameras sollen einem Kennzeichen den Aufenthalt in einer Sperrzone zuordnen/nachweisen können, gleichzeitig ein Foto des Fahrers machen und Tatort und Tatzeit dokumentieren. Für die Zuordnung ist dringend ein Abgleich mit dem zentralen Fahrzeugregister in Flensburg notwendig. Bislang konnte nach einem traditionellen Blitzerbild nur im Rahmen der notwendigen Halterfeststellung ein Auskunftsersuchen vorgebracht werden. Die neuen Verkehrsscans müssen permanent an die Datenbank angeschlossen sein um Aufschluss darüber zu erhalten, wer darf hier fahren und wer nicht.

Diese datenschutzrechtliche Grundproblematik könnte man mit elektronischen Diesel-Chips umgehen, die den Blitzer für die Halterfotografie erst auslösen, wenn diese digitale Markierung die Kamera auslöst. Dadurch würde das komplette Screening aller Nummernschilder entfallen.

Ungeklärt auch die Frage nach der Höhe des Bußgeldes: In Stuttgart hat man sich bereits auf eine Summe von 80 Euro festgelegt. Die anderen Städte haben dazu noch keine Angaben gemacht.

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