LG Frankurt 2-33 O 192/18 – Schadensersatz für Käufer eines VW Touran im Abgasskandal

/ 20.11.2018 / / 448

Durch die Abgasmanipulationen sei der Käufer eines VW Touran Diesel vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. VW sei daher zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main am 12. November 2018 (Az.: 2-33 O 192/18).

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„Wie inzwischen etliche andere Gerichte sieht auch das Landgericht Frankfurt VW im Abgasskandal in der Haftung und zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchsetzen zu können. Allerdings müssen sie rechtzeitig geltend gemacht werden, da zum Jahresende die Verjährung der Forderungen droht“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

In dem Fall vor dem Landgericht Frankfurt hatte der Kläger 2014 einen gebrauchten VW Touran TDI gekauft. Nachdem bekannt wurde, dass auch dieses Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist, kam er dem verpflichten Rückruf nach und ließ das Software-Update aufspielen. Im März 2018 klagte er schließlich auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Die Klage hatte Erfolg. VW müsse Schadensersatz leisten, weil der Kläger durch die Abgasmanipulationen bei dem VW Touran vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei. Volkswagen könne nicht argumentieren, von den Abgasmanipulationen nichts gewusst zu haben. Selbst wenn der Vorstand über die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen nicht informiert gewesen sein sollte, müsse er sich das Handeln seiner Mitarbeiter zurechnen lassen und sei daher auch schadensersatzpflichtig, urteilte das Gericht. Dass der Kläger bei seinem Fahrzeug das Software-Update bereits hatte aufspielen lasse, stehe einer Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht im Wege. VW müsse daher den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Der Kläger hatte den Wagen 2014 für rund 22.800 Euro gekauft und bekommt nun ca. 19.300 Euro zurück.

„VW hat noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass Volkswagen es auf ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ankommen lässt. Bisher wurde eher die Taktik verfolgt, verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte zu vermeiden“, so Rechtsanwalt Seifert.

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