VW Abgasskandal – Einzelklage effektiver als Musterklage

/ 31.10.2018 / / 847

Am 1. November tritt in Deutschland mit der sog. Musterfeststellungsklage ein neues Gesetz in Kraft. Verbrauchern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, in einer Art Sammelklage ihr Recht durchzusetzen.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will in Kooperation mit dem ADAC eine solche Musterfeststellungsklage gegen VW einreichen. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass VW durch die Verwendung einer Manipulationssoftware die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist. Die Klage umfasst Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motortyp EA 189 (Vierzylinder, Hubraum 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter) bei denen eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt und ein amtlicher Rückruf angeordnet wurde. Verbraucher können sich der Musterklage anschließen und tragen dabei kein Prozesskostenrisiko.

Das klingt zunächst gut, dennoch bietet die Musterfeststellungsklage eine Reihe an Nachteilen. Zunächst umfasst die Klage nur Fahrzeuge mit dem Motor EA 189. Es geht also nicht um unzulässige Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit größeren Motoren. Zudem ist die Musterfeststellungsklage nicht mit einer Sammelklage in den USA vergleichbar. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass VW sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der individuelle Schadensersatzanspruch muss aber immer noch in einer Einzelklage geltend gemacht werden. „Das bedeutet, dass mehrere Jahre ins Land ziehen können, bis der der Verbraucher tatsächlich entschädigt wird – ein verbraucherfreundliches Urteil vorausgesetzt“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Vor 2020 ist nicht mit einem Urteil im Musterverfahren zu rechen. Dann haben beide Parteien immer noch die Möglichkeit, Berufung zum Bundesgerichtshof einzulegen. Bis zu einer BGH-Entscheidung können nochmal zwei Jahre vergehen und dann müsste in einer Individualklage immer noch über die Höhe des Schadensersatzes entschieden werden.

Da das Instrument der Musterfeststellungsklage neu ist, lässt sich zu den Erfolgschancen nur schwer etwas sagen. Klar ist aber auch, dass eine Entscheidung zu Gunsten von VW für alle am Musterverfahren beteiligten Verbraucher bindend ist. Sie könnten dann keine Ansprüche mehr gegen VW geltend machen. „Die Musterklage ist daher in erster Linie interessant für Verbraucher, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen“, so Rechtsanwalt Seifert. Für Verbraucher mit Rechtsschutzversicherung ist hingegen in der Regel die Einzelklage erfolgversprechender und führt auch schneller zum Ziel.

In der Regel muss die Rechtsschutzversicherung bei Klagen gegen VW im Abgasskandal eintreten. Allerdings müssen die Ansprüche in Kürze geltend gemacht werden, da Forderungen gegen VW am 31.12.2018 verjähren.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Abgasskandal Schlagwörter: / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961