Schadensersatz für Skoda-Käuferin im Abgasskandal – LG Koblenz 1 O 318/17

/ 26.10.2018 / / 230

Der Abgasskandal hat nicht nur VW, sondern auch die Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda erfasst. Auch bei Modellen dieser Marken kam der von den Abgasmanipulationen betroffene Motor EA 189 zum Einsatz. Als Motorenhersteller hafte die VW AG auch bei diesen Modellen auf Schadensersatz, entschied das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 26. Juli 2018 (Az.: 1 O 318/17).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Mit dem Einsatz der Manipulationssoftware im Motor EA 189 hat VW sich nicht nur selbst, sondern auch den Konzerntöchtern bzw. den Käufern der betroffenen Modelle von Audi, Seat oder Skoda geschadet. Die Verantwortung für die Abgasmanipulationen muss VW daher auch bei Fahrzeugen von Audi, Seat oder Skoda übernehmen, wie das LG Koblenz entschieden hat. Es verhandelte die Klage einer Verbraucherin, die 2011 einen Skoda gekauft hatte. Es stellte sich heraus, dass auch dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen war und zurückgerufen werden musste. Die Klägerin ließ das Software-Update zwar aufspielen, klagte aber auch auf Schadensersatz, da sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von den Abgasmanipulationen gewusst hätte.

Das LG Koblenz folgte der Argumentation. Mit der Verwendung der Manipulationssoftware habe VW Aufsichtsbehörden und Verbraucher getäuscht und sich sittenwidrig verhalten. Es sei davon auszugehen, dass kein Kunde ein Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten kaufen würde. Zumal er dann mit dem Verlust der Zulassung rechnen müsse. Doch diese Schädigung der Kunden habe VW zumindest billigend in Kauf genommen, so das LG Koblenz. Volkswagen habe den Skoda der Klägerin zwar nicht gebaut, aber den Motor mit der Manipulationssoftware hergestellt. Daher stehe VW auch in der Haftung und habe sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht. Die Klägerin habe Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, entschied das LG Koblenz.

VW kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen. Ob es dann aber tatsächlich zu einem Berufungsverfahren kommt, ist offen. „Ein großer Teil der Berufungsverfahren wurde bisher abgesagt, weil sich die Parteien zuvor noch außergerichtlich geeinigt haben. Hinter diesem Vorgehen darf durchaus die Taktik von VW vermutet werden, verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte im Abgasskandal zu vermeiden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Zahlreiche Landgerichte haben aber so wie das LG Koblenz entschieden, dass VW sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung schadensersatzpflichtig gemacht. „Dementsprechend gut stehen die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Allerdings müssen sie noch dieses Jahr geltend gemacht werden, da die Ansprüche am Jahresende verjähren“, so Rechtsanwalt Seifert.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Partner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Abgasskandal Schlagwörter: / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961