Abgasskandal: Verbraucher bleiben beim Diesel-Kompromiss auf der Strecke

/ 13.10.2018 / / 108

„Was die Bundesregierung als großen Wurf im Dieselskandal feiert, ist nicht viel mehr als heiße Luft. Ein großer Teil der Dieselfahrer geht leer aus und vor allem die Autobauer dürfen sich mit den Umtauschprämien über ein neues Konjunkturprogramm freuen“, kritisiert Rechtsanwalt Helmut Göbel, KQP Rechtsanwälte / Hamm, die Ergebnisse des Dieselgipfels vom 01. Oktober 2018.

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Für Rechtsanwalt Göbel, der mit seinem Team bereits zahlreiche geschädigte Verbraucher im Diesel-Abgasskandal vertritt, ist klar, dass sich die Dieselfahrer selbst helfen und ihre Schadensersatzansprüche einklagen müssen, wenn sie nicht weiter unter drohenden Fahrverboten und dem massiven Wertverlust ihrer Fahrzeuge leiden möchten. „Der Dieselgipfel hat gezeigt, dass von der Politik keine verbraucherfreundliche Lösung zu erwarten ist, sondern die mächtige Autolobby ihre Interessen immer wieder durchsetzt“, so Rechtsanwalt Göbel.

Die Bundesregierung hatte Anfang Oktober ihr Konzept zur Vermeidung von Fahrverboten vorgestellt. Angedacht ist dabei, eine Umtauschprämie für Diesel der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5, wenn im Gegenzug ein Neuwagen oder ein Gebrauchter mit geringeren Emissionen gekauft wird. Außerdem sind Hardware-Nachrüstungen im Gespräch, denen die Autobauer allerdings nach wie vor ablehnend gegenüberstehen. Diese Maßnahmen sollen zunächst nur in 14 besonders belasteten sog. Intensivstädten und den angrenzenden Landkreisen gelten. Diese 14 Städte sind München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Düren, Hamburg, Limburg an der Lahn, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Backnang, Darmstadt, Bochum und Ludwigsburg. „Wer also das Pech hat, einen Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 zu fahren und nicht in diesen Städten und Umgebung wohnt, geht grundsätzlich leer aus, obwohl auch sein Diesel weiter an Wert verliert und z.B. in Berlin bereits in 2019 von Fahrverboten bedroht ist”, kritisiert Rechtsanwalt Göbel.

Zur Umtauschprämie: Mit Umtauschprämien soll den Verbrauchern der Kauf eines „sauberen“ Fahrzeugs schmackhaft gemacht werden. Ein vergleichbares Konzept hat es schon zu Beginn des Abgasskandals gegeben. Im Ergebnis ist die Luft in vielen Städten immer noch zu belastet und es drohen weiter Fahrverbote. Rechtsanwalt Göbel: „Von solchen Prämien profitieren in erster Linie die Autohersteller, die ihre Neuwagen leichter an den Kunden bringen können. Jeder Verbraucher weiß, dass sich bei einem Autokauf mit ein bisschen Verhandlungsgeschick immer Rabatte aushandeln lassen. Das relativiert die Prämien grundsätzlich. Außerdem stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage der Preis für den Wagen, der in Zahlung gegeben werden soll, errechnet wird. Schließlich ist der Wert von gebrauchten Dieselfahrzeugen seit dem Abgasskandal enorm gesunken. Es muss schon sehr genau nachgerechnet werden, ob sich die Umtauschprämie für den Verbraucher lohnt. Außerdem sind Fahrverbote und Wertverlust auch bei Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 6 noch längst nicht vom Tisch, da auch Euro 6-Fahrzeuge nicht unbedingt als sauber gelten. Teilweise sind Euro6-Diesel “schmutziger” als Euro 4 oder 5-Diesel. Darüber hinaus kann sich auch nicht jeder Verbraucher die Anschaffung eines neuen Autos leisten. Daran ändert auch eine Umtauschprämie nichts.”

Zu Hardware-Nachrüstungen: Hardware-Nachrüstungen mit einem SCR-Katalysator kommen nur für Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 5 in Frage. Durch die Nachrüstung muss der Stickoxid-Ausstoß auf weniger als 270 Mikrogramm pro gefahrenen Kilometer reduziert werden können. Hier stellt sich die Frage, für welche Fahrzeuge es solche technischen Lösungen überhaupt gibt und wer die Kosten tragen sollen. Die Autohersteller sehen sich nicht in der Pflicht. Opel oder BMW lehnen Nachrüstungen auf eigene Kosten ab. Zudem kann es dauern, bis die entsprechenden Systeme entwickelt und genehmigt sind. Vor 2019 stehen die technischen Lösungen wohl nicht zur Verfügung, Experten gehen von zwei Jahren aus. Vielen Verbrauchern läuft unterdessen die Zeit davon, weil ihre Ansprüche gegen VW und den Tochterfirmen am 31.12.2018 verjähren.

„Auch drei Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals hat die Regierung immer noch kein tragfähiges Konzept entwickelt, das den geschädigten Verbrauchern wirklich weiterhilft. Die Verbraucher müssen sich selbst helfen und ihre Schadensersatzansprüche gegen Händler und Hersteller geltend machen“, so Rechtanwalt Göbel. Viele Gerichte sehen in den Abgasmanipulationen inzwischen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, für die Händler und Hersteller haften. „Schadensersatzklagen haben daher gute Erfolgsaussichten. Allerdings müssen die Ansprüche bis zum 31.12.2018 geltend gemacht werden, da sie ansonsten verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Göbel.

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