Verwaltungsgericht Berlin beschließt Fahrverbote für Diesel

/ 12.10.2018 / / 99

Verwaltungsgericht Berlin hält Fahrverbote für Diesel ab 2019 für zwingend erforderlich – Zunächst elf Straßenabschnitte betroffen.

Dr. Henning Leitz

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Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz ist Partner bei CLLB in München und spezialisiert auf juristische Themen rund um fehlerhafte Kapitalanlageberatung.

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Berlin, 09.10.2018. Der nächste Schock für Diesel-Fahrer. Auch in Berlin wird es 2019 Fahrverbote für Diesel mit den Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 5 geben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin heute beschlossen.

Berlin muss nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Fahrverbote einführen. Diese müssen bis Mitte 2019 an zunächst 11 Straßenabschnitten zwingend umgesetzt werden, da die Luftbelastung mit Stickoxiden zu hoch ist. Zu diesen Streckenabschnitten gehören auch Teile der Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum. Außerdem müsse das Land Berlin auch die Ausweitung von Fahrverbotszonen prüfen.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts seien die Fahrverbote zwingend notwendig, da sie die einzige wirksame Maßnahme gegen die hohe Stickoxid-Belastung seien und nicht hinausgezögert werden dürften. Das Land Berlin muss nun bis kommenden März eine entsprechende Anordnung beschließen und die Fahrverbote dann umsetzen. Immerhin wurde kein Fahrverbot für die gesamte Umweltzone, die große Teile der Innenstadt erfasst, beschlossen. Dies hatte die klagende Deutsche Umwelthilfe zunächst gefordert. Da in vielen Teilen der Umweltzone die Grenzwerte aber eingehalten werden, sei ein Fahrverbot hier nicht nötig, so das Verwaltungsgericht.

Nur wenige Tage nachdem die Bundesregierung ihr Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Fahrverboten als großen Wurf gefeiert hatte, wird sie von der Realität eingeholt und für Dieselfahrer gibt es nach Fahrverboten in Hamburg, Stuttgart und Frankfurt den nächsten Nackenschlag. „Umtauschprämien werden Fahrverbote nicht verhindern können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, der bereits zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertritt. Zumal Berlin noch nicht einmal auf der Liste der 14 besonders belasteten Städte steht, für die es die Umtauschprämien geben soll.

„Selbst für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 sind Fahrverbote nicht auszuschließen, da auch diese nicht als besonders sauber gelten. Wer Fahrverbote sicher umgehen möchte, müsste schon ein Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 6d kaufen und die sind auch mit Umtauschprämie nicht gerade ein Schnäppchen“, so Rechtsanwalt Leitz.

Als ob die betroffenen Dieselfahrer durch Verbotszonen nicht schon genug gestraft wären, führen die Fahrverbote darüber hinaus zu einem schnelleren Wertverlust der Fahrzeuge. „Den betroffenen Verbrauchern bleibt nur, die Durchsetzung ihrer Rechte selbst in die Hand zu nehmen. Neben Klagen auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Möglichkeit sein, aus dem Kaufvertrag auszusteigen“, erklärt Rechtsanwalt Leitz.

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