Entscheidung des Verwaltungsgerichts – Diesel-Fahrverbote in Berlin

/ 10.10.2018 / / 149

Nur eine Woche nachdem die Bundesregierung ihren Dieselkompromiss präsentiert hat, gibt es den nächsten Diesel-Hammer. Auch in Berlin wird es ab 2019 Diesel-Fahrverbote geben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 9. Oktober entschieden.

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Fahrverbote sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts die einzige wirksame Maßnahme, um die Belastung der Luft mit gesundheitsschädigenden Stickoxiden zur reduzieren. Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 1 bis Euro 5 sollen ab Mitte 2019 zunächst an elf Straßenabschnitten in Berlin gelten, u.a. auch für Teile der Leipziger Straße und Friedrichstraße. Das Land Berlin muss den Luftreinhalteplan nun bis zum 31. März 2019 entsprechend nachbessern und die Fahrverbote bis Ende Juni 2019 umsetzen.

Die Liste der Städte mit Fahrverboten für ältere Diesel wird immer länger. In Hamburg gibt es schon jetzt Fahrverbote, in Stuttgart, Frankfurt und nun auch Berlin werden Fahrverbote 2019 voraussichtlich Realität. Die Liste wird wahrscheinlich noch länger, da noch in diesem Jahr weitere Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verhandelt werden. Dann könnten auch in zahlreichen Städten in NRW, u.a. in Köln, Bonn, Essen oder Gelsenkirchen Fahrverbote drohen.

„Spätestens die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin belegt, dass der Diesel-Kompromiss der Bundesregierung nicht viel wert ist und die meisten Dieselfahrer ratlos zurücklässt. Sie müssen ab 2019 mit einem Flickenteppich von Fahrverboten rechnen. Mit Umtauschprämien für ältere Diesel lässt sich dieses Problem nicht lösen, zumal selbst Euro 6-Diesel nicht als sauber gelten und Fahrverbote auch auf sie ausgedehnt werden könnten“, sagt Rechtsanwalt Hendrik Langeneke aus Bad Sassendorf.

Kurzfristig ist mit keiner Lösung zu rechnen, die den Dieselfahren wirklich weiterhilft und mit der sich Fahrverbote vermeiden lassen. Gleichzeitig läuft den durch den VW Abgasskandal geschädigten Verbrauchern die Zeit davon. „Wer direkt von den Abgasmanipulationen betroffen ist, kann Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen. Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass Volkswagen seine Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb in der Haftung steht. Diese Ansprüche müssen aber demnächst geltend gemacht werden, da sie Ende 2018 verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Langeneke.

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Mehr Informationen: https://www.krebs-langeneke.de/abgasskandal-anwalt-soest-lippstadt-werl-warstein/

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