Urteile zum Dieselskandal – Kunden gewinnen gegen VW

/ 05.11.2019 / / 3.989

Die Entwicklung im Abgasskandal wird durch die Auflistung der bekannt gewordenen Urteile im Abgasskandal deutlich. Der Automobil-Verband ADAC hatte eine solche Liste veröffentlicht und so wertvolle Daten zusammengeführt. VW hatte zuvor in Pressemitteilungen verlautbaren lassen, dass ein Großteil der Verfahren gewonnen wird. Die ADAC-Liste zum Dieselskandal zeigte aber ganz deutlich, dass ein überwiegender Teil der Verfahren in erster Instanz klägerseits gewonnen wurde. Leider ist die Liste offline. Allerdings haben die beteiligten Anwälte ihrerseits Listen online gestellt.

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Die Erfahrungen der Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal zeugen ebenfalls davon, dass ein Großteil der Verfahren, die zur Berufung vor das jeweilige Oberlandesgericht gehen, von VW verglichen wurden. Darauf kann man allein aufgrund der niedrigen Verfahrensanzahl an OLG-Fällen schließen!

In den Fällen, in denen es vor dem OLG VW-freundliche Berufungsausgänge gab, sind die Verfahren vielfach nicht rechtskräftig. Opfer-Anwälte gehen davon aus, dass Volkswagen den Gang zum BGH nicht mitgehen wird, um höchstrichterliche Entscheidungen zu verhindern!

Unterm Strich lassen sich die Verfahren wie folgt analysieren

1. Zwei Drittel aller Verfahren werden in der ersten Instanz von den Autobesitzern gewonnen
2. Da die meisten Urteile auch nach längerer Zeit nicht rechtskräftig sind, steht eine Berufungsinstanz an. Da es viel mehr Berufungsverhandlungen gibt als Urteile kann man davon ausgehen, dass man sich vor Oberlandesgerichten vergleicht.
3. Mehrere OLG-Urteil wurden verbraucherfreundich entschieden
4. Es gibt noch keine BGH-Urteile

Die Analyse der wertvollen ADAC-Liste zum Dieselskandal war ein weiteres Argument, die Verjährungsfrist zum 31. Dezember 2018 nicht verstreichen zu lassen und eine Schadensersatzklage gegen VW anzustrengen. Die aktuelle Rechtsprechung lässt allerdings davon ausgehen, dass die EA189-Fälle noch immer nicht verjährt sind und eine Verjährung erst 3 Jahre nach offizieller Kenntnis der Manipulationen eintritt

Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal prüfen Ansprüche kostenlos und nehmen auch eine Abfrage bei der Rechtsschutzversicherung vor.

Anmeldungen zur IG Dieselskandal können HIER vorgenommen werden.

Die Bewertung der Urteils-Listen zum Dieselskandal spielt aktuell eine wichtige Rolle, denn Opfer des VW-Dieselskandals (EA189-Motor) können ihre Ansprüche nur dann durchsetzen, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Zugang eines Rückrufschreibens Klage gegen die Volkswagen AG erhoben wird. Für die Klageführer geht es dabei um die komplette Rückerstattung des Kaufpreises inlk. Zinsen, nach Möglichkeit ohne Zahlung eines Nutzungsersatzes.

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Hier können Sie Urteilslisten der IG-Dieselskandal-Anwälte ansehen:

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher 1
Kategorien: Abgasskandal

Ein Kommentar zu “Urteile zum Dieselskandal – Kunden gewinnen gegen VW”

  1. Riautschnig sagt:

    Der ADAC hat die Rechtsprechungsübersicht zur Abgasthematik aus dem Netz genommen, weil die erkannt haben, dass man dem EA 189 nicht Restlaufleistungen zwischen 150.000 und 500.000 km unterstellen kann, zur Berechnung des Nutzungsentgelts. Mit einer falschen Formel wird das Nutzungsentgelt im Fall der Fahrzeugrückstellung zu Lasten des Käufers und zu Gunsten des Verkäufers – also viel zu hoch – berechnet.

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