Steuerhinterziehung – automatischer Informationsaustausch und Selbstanzeige

/ 13.08.2018 / / 322

Mit dem automatischen Austausch von Finanzdaten (AIA) haben die Finanzbehörden ein scharfes Schwert zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung in die Hand bekommen.

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„Durch den automatischen Informationsaustausch ist es kaum noch möglich, unversteuerte Einkünfte aus Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen. Noch besteht aber die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten, und so einer Verurteilung zu entgehen oder das Strafmaß zu reduzieren“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stuttgart.

Zum 30. September 2017 hat erstmals der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten zwischen Deutschland und 49 Staaten stattgefunden. Hier haben sich schon Länder wie Liechtenstein oder Luxemburg beteiligt. Im September diesen Jahres werden noch einmal mehr als 50 Staaten an dem Informationsaustausch teilnehmen. Dann sind auch weitere ehemalige Steueroasen wie Österreich oder die Schweiz dabei. Im September 2018 werden die Daten für den Besteuerungszeitraum 2017 ausgetauscht. Gemeldet werden beim AIA u.a. Name und Anschrift des Kontoinhabers, Steueridentifikationsnummer, Kontonummer, Einkünfte und Kontostand.

Beim ersten Informationsaustausch im September 2017 wurden von den ausländischen Behörden 1,5 Millionen Datensätze nach Deutschland übermittelt. Nach Angaben der Bundesregierung ist in den Datensätzen ein Volumen von Einkünften in Höhe von 58 Milliarden Euro und von Kontoständen in Höhe von 85 Milliarden Euro enthalten. Diese Daten sind zwar nicht die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung in Deutschland, allerdings liefern sie einen Anhaltspunkt für die Veranlagung von Kapitalerträgen aus dem Ausland und werden Ausgangspunkt für weitere Prüfungen sein. Mit der Auswertung der Daten werden die Landesbehörden voraussichtlich im Jahr 2020 beginnen.

Da sich in diesem Jahr die Zahl der am Informationsaustausch teilnehmenden Staaten ungefähr verdoppelt, werden noch einmal ungeheure Datenmengen hinzukommen, die den Finanzbehörden wertvolle Tipps zu unversteuerten Einkünften auf Auslandskonten liefern können. Das Entdeckungsrisiko ist für Steuersünder mit Schwarzgeld im Ausland enorm gestiegen.

Damit eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, muss sie vollständig sein und rechtzeitig gestellt werden. Hierzu müssen insbesondere die Steuererklärungen für die betroffenen Zeiträume neu erstellt werden, und die Steuerhinterziehung darf noch nicht durch die Behörden entdeckt worden sein. „Die Tatentdeckung ist ein sog. Sperrgrund für die Selbstanzeige. Strittig ist, ob schon die Übermittlung der Daten als Zeitpunkt der Tatentdeckung gesehen werden kann, oder ob die Steuerhinterziehung erst durch die Auswertung der Daten entdeckt wird. Daher sollte auf Nummer sicher gegangen werden und mit der Selbstanzeige nicht mehr länger zugewartet werden.“, so Rechtsanwalt Staudenmayer.

Da sich u.a. Österreich und die Schweiz erst in diesem Jahr erstmalig am AIA beteiligen, kann hier die Selbstanzeige in jedem Fall noch rechtzeitig gestellt werden, wenn jetzt gehandelt wird. „Selbst wenn die Steuerhinterziehung schon als entdeckt gilt, kann sich die Selbstanzeige wie ein Geständnis immer noch strafmildernd auswirken“, erklärt Rechtsanwalt Staudenmayer.

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