Krebserregender Stoff Valsartan in Blutdruckmitteln

/ 30.07.2018 / / 311

Die Nachricht dürfte für viele Menschen, die unter Bluthochdruck leiden, ein Schock gewesen sein: Sie haben möglicherweise Blutdruckmittel eingenommen, die mit einem potenziell krebserregenden Stoff verunreinigt sind. Deshalb wurden viele Blutdrucksenker mit dem Wirkstoff Valsartan Anfang Juli von den Aufsichtsbehörden zurückgerufen und ein Vertriebsstopp angeordnet.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Nach Medienberichten waren die Verunreinigungen bei dem von dem chinesischen Pharmakonzern Zhejiang Huahai Pharmaceuticals hergestellten Valsartan-Wirkstoff festgestellt worden. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden im Jahr 2017 etwa neun Millionen Packungen Valsartan-haltiger Medikamente verordnet. Rund 40 Prozent der Chargen sind von dem Rückruf betroffen, so dass etwa 900.000 Patienten ein verunreinigtes Arzneimittel eingenommen haben könnten.

Nach Einschätzung der Europäischen Arzneimittelagentur bestehe für die betroffenen Patienten aber kein unmittelbares Gesundheitsrisiko und keinesfalls sollten die Medikamente eigenmächtig abgesetzt werden, sondern Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker gehalten und dann ggf. auf ein anderes Arzneimittel umgestiegen werden.

In welcher Konzentration die potenziell krebserregende Substanz in den betroffenen Medikamenten enthalten war, ist derzeit noch unklar. „Demnach sind die Folgen für die Patienten, die die verunreinigten Arzneimittel über einen längeren Zeitraum eingenommen haben, schwer einzuschätzen. Solche Qualitätsmängel bei Medikamenten darf es nicht geben und müssen von den Patienten auch nicht hingenommen werden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden und Ansprechpartner für Patientenrecht. Insofern kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld geltend gemacht werden können, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Gesundheit Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961