LG Tübingen: Negativzinsen im Riester-Sparplan sind zulässig

/ 29.06.2018 / / 187

Negativzinsen in einem Riester-Sparplan sind rechtmäßig. Das hat das Landgericht Tübingen mit Urteil vom 29. Juni 2018 entschieden und eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgewiesen.

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Konkret ging es um den Riester-Banksparplan „VorsorgePlus“, der von mehreren Sparkassen in Deutschland und u.a. auch von der Kreissparkasse Tübingen angeboten wird. Im August 2017 mahnte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Kreissparkasse Tübingen ab. Das Produkt wies zu diesem Zeitpunkt einen Grundzins von minus 0,5 Prozent auf. Der negative Zins entstand durch die Verrechnung des zugesagten positiven Staffelzins mit dem aktuell negativen variablen Zins. Die Verbraucherzentrale hielt dies für rechtswidrig. Bei laufenden Sparverträgen dürfe die variable Verzinsung nicht ins Negative abrutschen.

Das Landgericht Tübingen sah dies allerdings anders. Diese Entscheidung begründete es damit, dass aus der Summe von positivem Bonuszins und negativem Grundzins immer noch ein kleines Plus für den Verbraucher bliebe. Er müsse bei diesem Sparplan also nicht draufzahlen. Zudem können sich der Kunde über die aktuelle Verzinsung immer informieren, so dass es auch nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers wegen mangelnder Transparenz komme.

Das Urteil des Landgerichts Tübingen ist für viele Verbraucher äußerst enttäuschend. In Deutschland sorgen rund 16 Millionen Menschen mit Riester-Verträgen fürs Alter vor. „Ob noch von einer sinnvollen Altersvorsorge gesprochen werden kann, wenn unterm Strich nur noch ein leichtes Plus für den Sparer übrigbleibt, ist allerdings eine ganz andere Frage“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT in Neuss.

Das Urteil könnte sich durchaus auch auf andere Produkte zur Altersvorsorge auswirken und die Banken die Zinsen ins Negative abrutschen lassen. Rechtanwalt Jansen: „Betroffene Verbraucher sollten ihre Verträge genau unter die Lupe nehmen und ggf. reagieren. Es geht um nichts weniger als ihre Altersvorsorge.“

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