Gute Nachrichten für Riester-Sparer: Die Zurich Deutscher Herold darf eine vereinbarte Riester-Rente nicht nachträglich kürzen. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil mit Urteil vom 8. Februar 2023 entschieden (Az.: 26 O 12/22). … weiterlesen
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LG Tübingen: Negativzinsen im Riester-Sparplan sind zulässig
29. Juni 2018 / 29.06.2018 / / 182Negativzinsen in einem Riester-Sparplan sind rechtmäßig. Das hat das Landgericht Tübingen mit Urteil vom 29. Juni 2018 entschieden und eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgewiesen. … weiterlesen
BGH: Riester-Rente genießt hohen Pfändungsschutz
16. November 2017 / 16.11.2017 / / 168Gerät jemand in eine Privatinsolvenz, ist das bitter genug. Allerdings muss er nicht um seine private Altersvorsorge, z.B. Riester-Rente, fürchten. Denn die ist nur unter engen Voraussetzungen pfändbar, wie der BGH mit Urteil vom 16. November 2017 entschied (Az.: IX ZR 21/17). … weiterlesen
Rückdeckung von Pensionszusagen oft unsicher
30. Dezember 2014 / 24.05.2017 / / 66Im Rahmen einer Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer bestimmte Versorgungsleistungen zu erbringen, etwa eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung. Der Arbeitgeber ist dabei dem Grunde nach selbst Träger der Versorgung, schuldet also die zugesagte Versorgungsleistung. Derartige Pensionszusagen sind häufig für Führungskräfte vorgesehen, insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer. Es können Renten- oder Kapitalleistungen zugesagt werden. Auch ist die Zusage einer Berufsunfähigkeitsrente möglich. … weiterlesen
Ergo Riester Rente Schadensersatz – Anwalt rät: Ansprüche jetzt überprüfen
21. Juni 2011 / 21.06.2011 / / 477Das Handelsblatt berichtet, dass Kunden der damaligen Hamburg-Mannheimer, die nun in dem Versicherungskonzern der Ergo-Gruppe aufgegangen ist, in mindestens 70 000 Policen der Riester-Rente – das gesamte Ausmaß ist noch weitgehend unbekannt – mehr Verwaltungskosten berechnet als in den Verträgen angegeben war. Diese Mehrkosten schmälern die Rendite der Riester-Rente der Kunden der Ergo und im Laufe der zeit entsteht ein nicht unerhebllicher Sachden: Ein Durchschnittskunde der Riester-Rente mit einem monatlichen Beitrag von 80 Euro ist so während des Vertragszeitraums um insgesamt 2300 Euro schlechter gestellt worden, als ihm angeboten wurde. Insgesamt beläuft sich der Schaden für die Kunden der Ergo damit auf bis zu 160 Mio. Euro. Anwlt Dr. Stoll rät: “Jetzt Schadensersatzansprüche gegen Ergo überprüfen!” … weiterlesen
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