Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Was ist eine Schmähkritik?

/ 12.04.2017 / / 106

Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland geschützt. Ein so genannter verdrängender Effekt ist die so genannte Schmähkritik, die zu unterlassen ist, auch wenn der Redeführer sich auf des Recht der freien Meinungsäußerung beruft. Allerdings setzen deutsche Gerichte der Schmähkritik einen engen Rahmen und ein Unterlassungsanspruch ergibt sich erst, wenn eine Beleidigung ohne Zweifel festgestellt werden kann. Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Ein bloßes Überzeichnen der Kritik oder eine besondere Auffälligkeit macht eine persönliche Kritik noch nicht zur Schmähkritik.“ weiterlesen

Störerhaftung für Portalbetreiber

/ 10.04.2017 / / 72

Bewertungsportale haften insbesondere für durch den Betreiber vorgenommene Inhalte – Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung vom 04.04.2017 (BGH, Urt. v. 04.04.2017 – VI ZR 123/16) zur Frage Stellung genommen, wann sich der Bertreiber eines Bewertungsportals Äußerungen seiner Nutzer zu eigen macht und damit eine Haftung als sogenannter unmittelbarer Störer auf Unterlassung persönlichkeitsrechtsverletzender Bewertungen in Betracht kommt. weiterlesen

Neues Gesetz gegen Hasskommentare

/ 10.04.2017 / / 44

In Deutschland wird an einem verbindlichen Regelwerk namens “Netzwerkdurchsuchungsgesetz” gearbeitet, um Hasskommentare und Fake-News u.a. in sozialen Netzwerken in die Schranken weisen zu können. weiterlesen

Teilen und Zueigenmachen

/ 10.04.2017 / / 38

Das Verb “teilen” erhält eine ganz neue Bedeutung und für manchen Jugendlichen heißt “teilen” schon lange nicht mehr das Sharing des Schulbrotes, sondern das “Verteilen” von Nachrichten und Meinungen im Netz. Ob damit auch gemeint ist, dass man eine Meinung teilt, also einer Meinung ist, damit beschäftigte sich jetzt das Oberlandesgericht Dresden. weiterlesen

Philipp Lahm wehrt sich gegen Aprilscherz

/ 06.04.2017 / / 40

Natürlich bekommt der klassische Aprilscherz in Zeiten des Internets ganz neue Bedeutung: Der Kinderspaß von einst wird zur saisonal begrenzten Fake-News mit größtmöglicher Reichweite. Eine Sache ändert sich aber nicht. Auch Scherze bewegen sich in einem mehr oder weniger eindeutigen juristischen Rahmen. Diese Erfahrung durften jetzt die Macher eines kreativen Startups machen, die mit Zitaten des angeblichen Investors Philipp Lahm die Werbetrommel für ihre Flatrate-Fitness-Kette rührten. weiterlesen