Online-Shop mit facebook-like-Buttons verstößt gegen Wettbewerbsrecht

/ 15.06.2016 / / 93

Wer einen facebook-Like-Button auf seiner Internetseite einbindet und seine Kunden nicht darüber informiert, dass deren IP-Adressen an facebook weitergeleitet werden, riskiert Abmahnungen wegen eines offensichtlichen Wettbewerbsverstoßes. Jens Schulte-Bromby, bei AJT-Neuss für Internet- und IT-Recht zuständig: „Kunden haben ein Recht, über diese Weiterleitungen informiert zu werden. Wettbewerber, die auf solche Dinge aufmerksam wurden, können die Shop-Verantwortlichen mit einer Abmahnung zur Klärung der rechtlich nicht zulässigen Situation auffordern und sich die durch die Abmahnung entstehenden Kosten erstatten lassen!“

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Das Landgericht Düsseldorf hatte nun über eine entsprechende Abmahnung zu entscheiden. Ein Onlineshop für Bekleidung hatte sich nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale geweigert, den Button zu entfernen, entsprechende Hinweise zu platzieren und Unterlassung zu versprechen.

Schulte-Bromby: „Da war der Unternehmer eindeutig schlecht beraten, denn der Ausgang des Klageverfahrens war eigentlich klar. Bei dem facebook-Button geht es nicht nur um eine hochstilisierte Abmahnungs-Lappalie, sondern um echten Verbraucherschutz!“ Kunden, die das „Like“ aktiviert haben, werden im Besucherverhalten permanent analysiert und facebook kann so wichtige Daten für die Optimierung der eigenen Kampagnen sammeln.

Das Landgericht Düsseldorf urteilte: „Dem Verbraucherschutzverband hat nach § 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) der Unterlassungsanspruch zugestanden.“ IP-Adressen sind personenbezogene Daten und daher unbedingt schützenswert. Eine Weitergabe dürfe nur mit ausdrücklicher Zustimmung erfolgen. Die „Martktverhaltensregeln“ der Paragrafen 12 und 13 des Telemediengesetzes müssen von Unternehmungen eingehalten werden. Schulte-Bromby: „Da gibt es keinerlei Spielraum! Die Einwilligung der Besucher der Internetseite für die Datennutzung muss vorliegen!“

Eine unterlassene Zustimmungsabfrage ist aber nicht der einzige Fallstrick, über den Shop-Betreiber stolpern können. Der Internet-Experte rät Shops – hier insbesondere die AGB – regelmäßig auf die aktuelle Rechtslage abzustimmen! Abmahnungen sind überflüssig, teuer und vermeidbar!

 

Mehr Informationen: http://www.ajt-neuss.de/it-recht-internetrecht

 

AJT Jansen Treppner Schwarz & Schulte-Bromby

Steuerberater Rechtsanwälte

 

 

 

 

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