Widerruf von Darlehen: Verhandlung vor dem BGH erneut geplatzt

/ 24.05.2017 / / 144

„Kurz vor dem Ende des Widerrufsjokers scheinen die Kreditinstitute eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH in Sachen Darlehenswiderruf unbedingt vermeiden zu wollen“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Hintergrund ist, dass erneut eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof zum Streit über den Widerruf eines Darlehens kurzfristig abgesagt wurde. Ursprünglich hätte in Karlsruhe am 24. Mai verhandelt werden sollen (Az.: XI ZR 366/15). Einen Tag zuvor teilte der BGH mit, dass die Verhandlung abgesagt wurde, weil die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben. „Im Klartext heißt das höchstwahrscheinlich, dass die Bank dem Verbraucher weitgehend entgegen gekommen ist, um eine Grundsatzentscheidung des BGH kurz vor Toresschluss zu verhindern“, so Rechtsanwalt Jansen. Denn am 21. Juni 2016 endet nach einer Gesetzesänderung das sog. „ewige Widerrufsrecht“ für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen.

In dem konkreten Fall hatte das Oberlandesgericht Stuttgart bereits zu Gunsten des Verbrauchers entschieden. Dieser hatte in den Jahren 2008 und 2009 verschiedene Darlehensverträge geschlossen, von denen drei noch laufen. Im Juni 2014 erfolgte der Widerruf der Verträge. Der Verbraucher klagte auf Feststellung, dass die Darlehensverhältnisse durch den Widerruf beendet seien. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Stuttgart folgten dieser Auffassung. Da die Bank von der gültigen Musterbelehrung abweichende Widerrufsbelehrungen verwendet habe, sei die Widerrufsfrist nicht n Gang gesetzt worden und der Widerruf wirksam erfolgt, so das OLG. Das Widerrufsrecht sei weder verwirkt noch treuwidrig ausgeübt worden.

„Überraschend ist es nicht, dass die Bank ihre Revision gegen das Urteil des OLG nun noch zurückgezogen hat. In der Vergangenheit ist dies schon mehrfach geschehen. Das kann als deutlicher Beleg dafür gesehen werden, dass die Rechtslage in vielen Fällen eindeutig für die Verbraucher spricht. Wer sein Immobiliendarlehen noch widerrufen möchte, sollte die verbleibende Frist bis zum 21. Juni noch nutzen, um so von den niedrigen Zinsen zu profitieren oder auch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Jansen.

Die Kanzlei AJT ist Mitglied der Arbeitsgruppe www.jetzt-widerrufen.de und überprüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für einen Darlehenswiderruf vorliegen.

 

Mehr Informationen: http://www.ajt-neuss.de/bankrecht-kapitalmarktrecht

 

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961