Darlehen widerrufen: Volksbank Filder muss Darlehensvertrag rückabwickeln und zahlt Nutzungsentschädigung

/ 24.05.2017 / / 320

Volksbank Filder eG entlässt durch MPH Legal Services vertretene Mandanten ohne Vorfälligkeitsentschädigung und zusätzlicher Zahlung von 6.100,00.- Euro aus Darlehensvertrag (LG Stuttgart, 6 O 105/15 (Anerkenntnisurteil).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Die Stuttgarter Bankrechtskanzlei MPH Legal Services hat für einen Mandanten ein wichtiges Anerkenntnisurteil erstreiten können. Unter dem Aktenzeichen 6 O 105/15  wird die Volksbank Filder eG in Anerkenntnis der Rechtsposition des Klägers aufgefordert, die Darlehensnehmer ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Darlehen entlassen. Außerdem erhalten die Kläger eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 2,5 % über Basiszinssatz der EZB auf erbrachte Zinszahlungen. “Das hat uns natürlich besonders gefreut!” beschreibt Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann den glücklichen Ausgang des Verfahrens vor dem Stuttgarter Landgericht. Im aktuellen Fall hatte die Nutzungsentschädigung zusätzliche 6.100,00.- Euro eingebracht. Der betreffende Darlehensvertrag war im Mai 2006 abgeschlossen worden.

In der vom Landgericht Stuttgart kritisierten Widerrufsbelehrung war der Beginn der Widerrufsfrist auf den Tag nach Zugang des Darlehensantrages der Beklagten festgelegt worden und entsprach auch in weiteren Punkten nicht der 2006 gültigen Musterwiderrufsbelehrung.  So enthielt sie Abweichungen im Abschnitt über finanzierte Geschäfte (Gestaltungshinweis (9) der Widerrufsbelehrung). Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann: “Der klassische Widerrufsjoker hat auch in diesem Fall wieder gestochen!” Die Bank hatte die Rechtswidrigkeit der Widerrufsbelehrung zuvor außergerichtlich per se bestritten.

Wer zwischen 2002 und 2010 ein Immobiliendarlehen aufgenommen hat, sollte in diesen Tagen seine Widerrufsmöglichkeiten prüfen, um von den historisch niedrigen Bauzinsen im Rahmen einer Umfinanzierung profitieren zu können.

 

Mehr Informationen:  http://www.mph-legal.de/lp/darlehen-widerrufen/

 

MPH Legal Services

Rechtsanwalt Dr. Martin P. Heinzelmann

FON: 0711 91288762 I 0711 93595545

MOB: 0173 1694970 (24/7 erreichbar)

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

E-Mail: mph@heinzelmann-legal.eu

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961