Die DKB (Deutsche Kreditbank AG) mit Stammsitz in Berlin hat in einem Darlehensvertrag aus dem Jahr 2008 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Das bestätigte das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 22. Dezember 2014 (24 U 169/13) und gab der Klage einer Verbraucherin auf Widerruf des Kreditvertrags statt.
Nach dem Urteil des Kammergerichts Berlin wird der Kreditvertrag nun rückabgewickelt. Die Klägerin erhält die eingezahlten Raten zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz zurück. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss sie nicht zahlen. Die DKB erhält im Gegenzug das gewährte Darlehen samt Zinsen zurück. Allerdings erhält die Bank nur die marktüblichen und nicht die im Darlehensvertrag gewährten Zinsen. Für die Darlehensnehmerin hat sich der Widerruf gelohnt: Unterm Strich hat sie eine fünfstellige Summe gespart. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz de. lesen