BWF-Stiftung: Bund Deutscher Treuhandstiftungen im vorläufigen Insolvenzverfahren

/ 24.05.2017 / / 137

Über den Trägerverein der BWF-Stiftung, den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BDT), wurde am Amtsgericht Charlottenburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 36b IN 1350/15).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

„Das ist auch für die Anleger der BWF-Stiftung von Bedeutung. Denn als Trägerverein der unselbstständigen BWF-Stiftung hält der BDT das Stiftungsvermögen – in diesem Fall eben auch das Kapital der Anleger“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Und wie seit den Ermittlungen gegen die BWF-Stiftung bekannt ist, müssen die Anleger um ihr Kapital fürchten.

Zwar untersagte die Finanzaufsicht BaFin der BWF-Stiftung das Betreiben des unerlaubten Einlagengeschäfts und bestellte einen Abwickler. Doch ob die Anleger ihr Geld zurückbekommen, steht derzeit in den Sternen. Denn nach derzeitigem Stand der Ermittlungen könnten große Teile des sichergestellten Goldes, in das die Anleger investierten, nicht echt und damit so gut wie wertlos sein. „Die Anleger hätten praktisch in Blech investiert“, befürchtet Cäsar-Preller. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren über den Trägerverein eröffnet werden, müssen die betroffenen Anleger ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Doch ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sein wird, um die Forderungen zu bedienen, ist mehr als ungewiss.

Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, empfiehlt Cäsar-Preller den Anlegern ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Die Ansprüche können sich ggfs. auch gegen die Vermittler richten. Cäsar-Preller: „Die Vermittler hätten möglicherweise wissen müssen, dass es sich um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft handelt und diese Erlaubnis nicht vorlag. Zudem hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen“, so Cäsar-Preller. Darüber hinaus kämen auch noch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß waren.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4

65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0

Telefax: (06 11) 4 50 23-17

Mobil: 01 72 – 6 16 61 03

 

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961