Frauenquote in Aufsichtsräten – Unternehmen müssen ihre Hausaufgaben machen

/ 24.05.2017 / / 46

Rund 100 deutsche Konzerne haben nun Hausaufgaben zu machen: Der Bundestag hat mit großer Mehrheit die Einführung einer Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten von Großunternehmen beschlossen. 3500 weitere Unternehmen müssen ab sofort verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen definieren. Rechtsanwältin Petra Korts, selbst im einzig rein weiblichen Aufsichtsrat einer deutschen Aktiengesellschaft tätig: “Natürlich beobachten wir die gesetzlichen Bemühungen für die Stärkung des Frauenanteils. In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass der persönliche Einsatz eines jeden einzelnen Aufsichtsrates, egal ob weiblich oder männlich, das ist, was für die Arbeit im Aufsichtsrat qualifiziert. Die Aufgaben sind anspruchsvoll, denn gerade in kleinen Aufsichtsräten sollte jedes Mitglied die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die steuerrechtlichen Bedingungen ebenso präsent haben, wie die produktbezogenen Aufgaben des Unternehmens.”

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Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ definiert demnächst die schon in den Sprachgebrauch eingegangene Frauenquote, die für viele Kritiker längst überfällig war. Das Grundgesetz verlangt die Gleichberechtigung von Mann und Frau und auch, dass der Staat diese zu fördern hat! Die Realität sieht im Jahr des neuen Gesetzes aber noch etwas anders aus: 15 Prozent der Aufsichtsratsposten in den 200 größten Unternehmen sind von Frauen besetzt. Petra Korts: “Die Quote sollte idealerweise bei 50 % liegen, aber selbst die vereinbarten 30 % wären schon ein Traumwert!” Schnell wird es aber nicht gehen, denn die Quote soll sukzessiv erfüllt werden: Immer wenn ein männliches Mitglied im Führungsteam ausscheidet, muss ein weibliches nachfolgen. Die scharfe Klinge des neuen Gesetzes offenbart sich spätestens dann, wenn angeblich kein weiblicher Bewerber zur Verfügung steht. Rechtsanwältin Korts: “Dann muss die Position unbesetzt bleiben, bis sich eine geeignete Frau dafür findet!”

Unternehmen zwischen 500 und 2000 Mitarbeitern können sich Ihre Ziele selbst setzen – müssen aber regelmäßig ihre Bemühungen um bestmögliche Quote berichten.

Mehr Informationen: www.petra-korts.de

 

Petra Korts
Brauweilerweg 28
50933 Köln
Tel.: 0172-2598021
info@petra-korts.de

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