Rund 100 deutsche Konzerne haben nun Hausaufgaben zu machen: Der Bundestag hat mit großer Mehrheit die Einführung einer Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten von Großunternehmen beschlossen. 3500 weitere Unternehmen müssen ab sofort verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen definieren. Rechtsanwältin Petra Korts, selbst im einzig rein weiblichen Aufsichtsrat einer deutschen Aktiengesellschaft tätig: “Natürlich beobachten wir die gesetzlichen Bemühungen für die Stärkung des Frauenanteils. In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass der persönliche Einsatz eines jeden einzelnen Aufsichtsrates, egal ob weiblich oder männlich, das ist, was für die Arbeit im Aufsichtsrat qualifiziert. Die Aufgaben sind anspruchsvoll, denn gerade in kleinen Aufsichtsräten sollte jedes Mitglied die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die steuerrechtlichen Bedingungen ebenso präsent haben, wie die produktbezogenen Aufgaben des Unternehmens.” … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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