Future Business KGaA (FuBus): Forderungen können bis zum 2. Dezember beim Insolvenzverwalter angemeldet werden

/ 18.02.2022 / / 41

Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter  einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.

Olaf Hasselbruch

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Olaf Hasselbruch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Sommerberg in Bremen. Der Jurist ist fokussiert auf Kapitalanlagerecht und Themen rund um Ihre Immobilie.


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Grund für die Verschiebungen sind die zahlreichen Versammlungen der Inhaber der Orderschuldverschreibungen, die voraussichtlich Ende Oktober abgeschlossen sind. Daher wäre die Zeit für die Forderungsanmeldung zu knapp gewesen.

„Für die geschädigten Anleger geht es jetzt darum, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anzumelden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP.

Allerdings ist nach derzeitigem Stand nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sein wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen. Wie hoch die Insolvenzquote tatsächlich sein wird, ist derzeit noch offen. Der Insolvenzverwalter geht derzeit von einer Quote in Höhe von bis zu 20 Prozent aus. Den Anlegern drohen also erhebliche finanzielle Verluste. Daher rät Rechtsanwalt Diler, auch Schadensersatzforderungen prüfen zu lassen.

„In Betracht kommen besonders Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung“, so Diler. Diese können geltend gemacht werden, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder falsch sind. „Ist das der Fall, kann das Geschäft komplett rückabgewickelt werden“, erklärt Diler. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch umfassend über alle Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen.

„Die Forderungen zur Insolvenztabelle und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sind völlig getrennt voneinander zu betrachten und parallel möglich. Daher sollten die geschädigten Anleger auch nicht den Ausgang des Insolvenzverfahrens abwarten, wenn sie ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen, sondern umgehend handeln. Denn es könnte auch Verjährung der Ansprüche eintreten“, erläutert Diler.

Derzeit laufen immer noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden gegen Verantwortliche der FuBus / Infinus-Gruppe wegen des Verdachts auf Anlagebetrug. Im Zuge der Ermittlungen wurden auch Vermögenswerte beschlagnahmt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kommen weitere rechtliche Schritte in Betracht. Anleger haben auch die Möglichkeit, sich der Interessengemeinschaft anzuschließen.

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/infinus-future-business/

 

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