Falschberatung durch AWD: Anleger erhält Schadensersatz

/ 24.05.2017 / / 207

Es ist zwar nach dem Ausstieg von Firmengründer Carsten Maschmayer etwas ruhiger geworden um den umstrittenen Finanzvertrieb AWD, die Vergangenheit holt das Nachfolgeunternehmen “SwissLife” aber doch noch das ein oder andere Mal ein. Das Landgericht Traunstein hat aktuell den Rechtsnachfolger des AWD zu vollem Schadensersatz verurteilt. Die Entscheidung ist wegweisend für den Anlegerschutz und datiert vom 16.04.2014.  

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Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass hat einen Privatanleger aus Rosenheim vertreten,  der wegen Falschinformation durch AWD-Vertriebsmitarbeiter in Zusammenhang mit der Zeichnung mehreren Graumarktfonds bzw. Gesellschaftsbeteiligungen einen hohen finanziellen Verlust erlitten hatte – es ging um insgesamt über Euro 50.000 Euro. Im Beratungsgespräch hatte es der AWD unterlassen, über ein Totalverlustrisiko zu informieren. Dr. Klass beschreibt den Knackpunkt des Verfahrens: “Ein solches Risiko besteht bei dieser Art von Kapitalanlage zwangsläufig – ein Verschweigen muss als Verstoß gegen die Beratungsverpflichtungen gewertet werden und so ein Verstoß löst ebenso zwangsläufig die Schadensersatzpflicht aus!”

Und weiter: “Das Gerichtsverfahren hat gezeigt, dass es in vielen Fällen sinnvoll ist, für seine Rechte zu kämpfen, auch wenn SwissLife bis zum Schluss jeder Schadensersatzforderung konsequent abgelehnt hatte!”  Taktisch ging Rechtsanwalt Dr. Klass so vor, dass sein Mandant den Schadensersatzanspruch an einen Verwandten abtrat. Dieser hat dann die Rolle des Klägers übernommen. Nach der gängigen Praxis ist das eine probate und vor allem legitime prozesstaktische Maßnahme, um die Beweislage zu verbessern. Damit stärkt man die Position des geschädigten Anlegers. Die Zeugenaussagen  sind oftmals streitentscheidend, allerdings gibt es oft keine Zeugen, die man vernehmen könnte.  Dr. Klass: “Solche Forderungsabtretungen machen Sinn, weil sich der Betroffene selbst am intensivsten mit seinem Fall auseinandergesetzt hat und am besten Auskunft geben kann!”

Das Verfahren hat außerdem gezeigt: Entgegen landläufiger Meinung ist das Gericht nicht schon deshalb daran gehindert, einem Zeugen Glauben zu schenken, weil Aussage gegen Aussage steht. Vielmehr muss das Gericht sorgfältig prüfen, inwieweit eine Aussage im Einklang mit anderen Umständen des Falles steht, welche das Gericht festgestellt hat. Im Streitfall hat der Richter den Angaben des Vermögensberaters nicht geglaubt und SwissLife zur vollständigen Rückabwicklung inklusive Verzinsung verurteilt. Dr. Klass: “Auf den AWD vertrieb nur tatenlos zu schimpfen oder seine Rechte aktiv zu verfolgen sind zweierlei Stiefel”. Nach Meinung des Münchner Fachanwaltes für Bank und Kapitalmarktrecht lohnt es sich bei nachweisbarer Falschberatung immer, etwas gegen den Kapitalverlust zu unternehmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Mehr Informationen: www.forum-anlegerschutz.de

 

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